Benützungsgesuch SchulanlagenHier können Sie das Formular
herunterladen:
Benützungsgesuch Schulanlagen (Word-Format)
Speichern Sie das Formular als Word-Datei, füllen Sie es digital aus und reichen Sie es per E-Mail ein.
Benützungsgesuch Schulanlagen (PDF-Format)
Für das handschriftliche Ausfüllen geeignet.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse:
sekretariat@schulemosnang.ch Schulsekretariat, Schulstrasse 7, 9607 Mosnang
Die Gesuche müssen mindestens 6 Wochen vor dem Anlass auf dem Schulsekretariat eintreffen.
Die Benützung der Schulräume ist für die Vereine der Gemeinde Mosnang kostenlos. Office-Benützung und Hauswartaufwand werden in Rechnung gestellt.
Beachten Sie bitte, dass während der Hallenferien im Sommer, 3. und 4. Schulferienwoche, alle Hallen inkl. Nebenräume geschlossen sind und nicht benützt werden können.
Hallenbelegungen Oberstufe Mosnang
Bis auf weiteres finden in der Oberstufenhalle keine Veranstaltungen statt.
Trainingsbetrieb und Veranstaltungen in den Schulanlagen
Bis am 21. März 2021 sind alle Schul- und Sportanlagen in der Gemeinde Mosnang für Sport-, Vereins- und Freizeitaktivitäten geschlossen. Ausnahmen gelten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgang 2001).
Die Biblothekist ab 1. März 2021 wieder geöffnet.
Training im Sportverein ab 1. März
Sportliche Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 20 Jahre (Jahrgang 2001) sind erlaubt, auch Wettkämpfe ohne Publikum. Die Sportanlagen sind für sie geöffnet. Für die erwachsenen Betreuungspersonen sowie für alle Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskentragpflicht.
Im Freien sind Sportaktivitäten ohne Körperkontakt in Gruppen bis zu 15 Personen wieder zulässig, sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird. Wettkämpfe sind verboten. Sportarten mit Körperkontakt (Fussball, Hockey, Basketballt etc.) sind nicht erlaubt..
Hygienevorschriften und Schutzkonzepte
Grundsätzlich sind die Sportaktivitäten nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverein ein Schutzkonzept hat. Dieses Schutzkonzept muss auf dem Muster-Schutzkonzept von Swiss Olympic aufbauen und somit die Rahmenvorgaben einhalten. Es zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, sodass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden. Es gilt das Schutzkonzept für die Schulanlagen in der Gemeinde Mosnang.
Verbot von öffentlichen Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen sind bis 21. März 2021 verboten. Ausgenommen sind Versammlungen von Legislativen.
An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis dürfen in Innenräumen höchstens 5 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt. Es ist dringend empfohlen, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.
Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis bis maximal 15 Personen erlaubt.
Es gilt ab 1. März das folgende Schutzkonzept für die Schulanlagen der Gemeinde Mosnang.
Schutzkonzept Schulanlagen Gemeinde Mosnang (Stand 25.02.2021
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