Fakultatives Referendum - Reglement: Wohltätigkeitsfonds
19. Sept. 2024
Gegenstand | Reglement: Wohltätigkeitsfonds der Gemeinde Mosnang |
Genehmigungsdatum | 4. September 2024 |
Öffentliche Auflage | Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro 5 |
Referendumsfrist | 20. September bis 29. Oktober 2024 |
Anzahl Unterschriften | 200 |
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und dem Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendum zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.
Mosnang, 20. September 2024 | Gemeinderat