Öffentliche Auflage - Planverfahren
Öffentliche Auflage – Planverfahren
Der Gemeinderat hat am 27. April 2022 gestützt auf Art. 23ff und Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) erlassen:
Überbauungsplan Libingen Süd – 1. Änderung
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 16. Mai bis 14. Juni 2022 bei der Ratskanzlei (Gemeindehaus, 1. Obergeschoss, Büro 5) öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Bei Erlass und Änderung eines Überbauungsplanes werden zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes schriftlich benachrichtigt.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen die Änderung des Überbauungsplans beim Gemeinderat, Postfach, 9607 Mosnang, Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Mosnang, 13. Mai 2022 | Gemeinderat