Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Zeugnis kann direkt am Schalter der KESB oder schriftlich bestellt werden.
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Bürohaus Soorpark
9606 Bütschwil
Einwohneramt
Hinterdorfstr. 6
9607 Mosnang
071 982 70 70
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