Bauanzeige – Georg Hollenstein Holzbau AG,
19. Aug. 2025
Bauanzeige – Auflageverfahren gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bei der Gemeinde Mosnang wurde folgendes Baugesuch eingereicht:
Gesuchstellerin | Georg Hollenstein Holzbau AG, Jonenholz 1789, 9614 Libingen |
Grundstück | Nr. 1737, Jonenholz, 9614 Libingen |
Bauvorhaben | Anbau Vordach, räumliche Erweiterung, Innenausbau Obergeschoss (Vers.-Nr. 1841 - bereits erstellt) |
Auflagefrist | 20. August bis 2. September 2025 |
Einsprache | Gemäss Art. 153 ff PBG sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein, ob es sich um eine öffentlichrechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. |
Situationsplan |