Bauanzeige Meile + Hollenstein Immobilien AG
12. Aug. 2025
Bauanzeige – Auflageverfahren gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bei der Gemeinde Mosnang wurde folgendes Baugesuch eingereicht:
Gesuchstellerin | Meile + Hollenstein Immobilien AG, Cholwis 1023, 9613 Mühlrüti |
Grundeigentümerin | Meile + Hollenstein Immobilien AG, Cholwis 1023, 9613 Mühlrüti |
Grundstück | Nr. 701, Wogmis 1559, 9613 Mühlrüti |
Bauvorhaben | Erdsondenbohrung für Sole/Wasser-Wärmepumpe |
Auflagefrist | 13. bis 26. August 2025 |
Einsprache | Gemäss Art. 153 ff PBG sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein, ob es sich um eine öffentlichrechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. |
Situationsplan |