Fakultatives Referendum
Gegenstand | Reglement über die Friedhöfe und die Bestattungen |
Genehmigungsdatum | 30. Juni 2025 |
Öffentliche Auflage | Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro 5 |
Referendumsfrist | 8. August bis 16. September 2025 |
Anzahl Unterschriften | 200 |
Reglement über die Friedhöfe und Bestattungen - unterzeichnet
Tarif_zum_Reglement_über_die_Friedhöfe_und_die_Bestattungen_-_unterzeichnet.pdf
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und dem Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1). Ein allfälliges Referendum zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.
Mosnang, 8. August 2025 | Gemeinderat