Fakultatives Referendum

08. Apr. 2025
GegenstandReglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung
Genehmigungsdatum2. April 2025
Öffentliche AuflageGemeindehaus, Ratskanzlei
Referendumsfrist7. April bis 16. Mai 2025
Anzahl Unterschriften200


Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG). 

Ein allfälliges Referendum zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

Mosnang, 4. April 2025 | Gemeinderat

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