Fakultatives Referendum
Gegenstand | Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung |
Genehmigungsdatum | 2. April 2025 |
Öffentliche Auflage | Gemeindehaus, Ratskanzlei |
Referendumsfrist | 7. April bis 16. Mai 2025 |
Anzahl Unterschriften | 200 |
Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Ein allfälliges Referendum zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.
Mosnang, 4. April 2025 | Gemeinderat