Bürgerversammlung

In der Gemeinde Mosnang finden jährlich zwei ordentliche Bürgerversammlungen statt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Im Frühjahr wird der Bürgerschaft der Rechnungsabschluss des Vorjahres präsentiert. Zur Vorbereitung erhalten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Jahresabrechnung – zusammen mit dem Stimmausweis – durch die Post zugestellt.

Im Herbst legt der Gemeinderat seine Pläne für das kommende Jahr vor. Anhand des Budgets kann sich die interessierte stimmberechtigte Bürgerschaft ein Bild über die vom Gemeinderat erwünschte Entwicklung machen.

An der Bürgerversammlung wird auch über Sachgeschäfte befunden, welche gemäss Gemeindeordnung in die Kompetenz der Bürgerversammlung fallen (z. B. Grundstückgeschäfte über Fr. 400'000.00 bis Fr. 1'000'000.00).

Die Bürgerversammlung ist für den Gemeinderat eine gute Gelegenheit, um den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen. Im Vorfeld der Budgetversammlung im Herbst finden Vorversammlungen in Dreien/Mühlrüti (abwechselnd) und Libingen statt.

 

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