Franz Hollenstein, Schindellegistr. 19, 8808 Pfäffikon SZ
Grundstück
Nr. 683, Hauptstr. 532, 9612 Dreien
Bauvorhaben
Neubau Mobilfunkanlage – Projektänderung
Auflagefrist
7. bis 20. April 2026
Einsprache
Gemäss Art. 153 ff PBG sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.
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