Bürgerversammlung
An der Bürgerversammlung informieren sich die Bürgerinnen und Bürger von Mosnang über wichtige Geschäfte der Gemeinde und entscheiden darüber.
Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie berät und beschliesst über alle Geschäfte, die nicht der Urnenabstimmung unterstehen. Stimmberechtigte Personen nehmen so direkt Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinde.
In Mosnang finden jährlich zwei ordentliche Bürgerversammlungen statt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, sofern sie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Frühling wird der Jahresabschluss vorgelegt. Die Jahresrechnung wird in sämtliche Haushalte per Post zugestellt, auf der Webseite veröffentlicht und im Gemeindehaus aufgelegt. Die Stimmrechtsausweise werden rechtzeitig per Post zugestellt.
Im Herbst legt der Gemeinderat Budget und Planung für das kommende Jahr vor. Die Unterlagen werden per Post versendet, sind online und im Gemeindehaus einsehbar. Auch hier erfolgt die Zustellung des Stimmrechtsausweises per Post.
An der Bürgerversammlung wird zudem über Sachgeschäfte entschieden, die gemäss Gemeindeordnung in ihre Zuständigkeit fallen, beispielsweise über Grundstückgeschäfte im Wert zwischen Fr. 400'000 und Fr. 1'000'000.
Vor der Budgetversammlung im Herbst finden Vorversammlungen in Dreien/Mühlrüti und Libingen statt.