Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste Führungsorgan der Gemeinde. Er leitet die Verwaltung, setzt die Beschlüsse der Bürgerversammlung um und entscheidet über Projekte im öffentlichen Interesse.
Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin, dem Schulratspräsidenten oder der Schulratspräsidentin sowie fünf weiteren Mitgliedern.
Die Amtsdauer aller Mitglieder beträgt vier Jahre.
Er nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere folgende übertragbare Aufgaben:
- Antragstellung an die Bürgerschaft
- Vollzug der Beschlüsse der Bürgerschaft
- Organisation und Führung der Verwaltung
- Bestellung von Kommissionen
- Erfüllung weiterer grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben
- Einreichung und Anerkennung von Klagen, Ergreifen von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen
- Vertretung der Gemeinde nach aussen
- Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse
- Erlass eines Finanzplans
- Sicherstellen eines internen Kontrollsystems
- Erfüllung aller weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist