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Sanierung Altablagerung Hammertobel

Im Jahr 2018 wurde im Waldgebiet Hammertobel eine ehemalige Deponie entdeckt. In früheren Jahrzehnten wurden dort Siedlungsabfälle und Bauschutt abgelagert. Die Altablagerung reicht bis in den Uferbereich des Gonzenbachs, wo infolge von Erosion feste Abfälle freigesetzt und ins Gewässer eingetragen wurden.

Unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz (AFU) wurden umgehend Sofortmassnahmen ergriffen und die betroffene Fläche in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Aufgrund der festgestellten Belastung besteht ein klarer Sanierungsbedarf.

Im Rahmen der Gutachtenerarbeitung wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Aufgrund der anspruchsvollen Lage in einem steilen, schwer zugänglichen Waldbereich sowie innerhalb mehrerer Schutzgebiete hat sich die Totalsanierung als einzige realisierbare und zugleich nachhaltige Lösung erwiesen.

Altablagerung Hammertobel – Erarbeitung Sanierungskonzept

2018 wurde im Wald im Gebiet Hammertobel eine ehemalige Deponie entdeckt. In früheren Jahren wurden dort Siedlungsabfälle und Bauschutt entsorgt. Die Altablagerung kommt bis in den Uferbereich des Gonzenbachs zu liegen, wo nun durch Erosion feste Abfälle im Gewässer freigesetzt wurden. Unter der Federführung des Amtes für Umweltschutz (AFU) wurden Sofortmassnahmen umgesetzt und die betroffene Fläche im Kataster der belasteten Standorte aufgenommen. Für die betroffene Fläche besteht ein Sanierungsbedarf. Anhand einer Detailuntersuchung soll ein Sanierungsziel und deren Dringlichkeit festgelegt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes an die Firma Steidle Consulting GmbH, Ebnat-Kappel erteilt.

Mitteilungsblatt vom 19. August 2022

Altablagerung Hammertobel

Der Gemeinderat hat das von der Firma Steidle Consulting GmbH, Ebnat-Kappel erarbeitete Sanierungsprojekt verabschiedet. Im Rahmen der Erarbeitung des Gutachtens wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Für die in einem sehr steilen, abschüssigen Waldbereich und innerhalb mehrerer Schutzgebiete liegende Altablagerung Hammertobel erweist sich entsprechend der Ausführungen lediglich die Variante Totalsanierung als realisierbare und nachhaltige Sanierungsvariante. Das kantonale Amt für Umwelt wird nun – in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt – über das weitere Vorgehen befinden. Ein Sanierungsprojekt ist subventionsberechtigt. Da im Gutachten auch die Mitbenutzung der Deponie von Drittgemeinden aufgezeigt wurde, muss das Thema Kostenteiler mit den betroffenen Nachbargemeinden geklärt werden.

Mitteilungsblatt vom 23. Juni 2023

Altablagerung Hammertobel muss totalsaniert werden

Die 2018 im Wald im Gebiet Hammertobel entdeckte ehemalige Deponie Hammertobel muss totalsaniert werden. Da durch die Erosion feste Abfälle ins Gewässer freigesetzt werden, hat das Amt für Umwelt die Sanierung der bis in den Uferbereich des Gonzenbachs liegenden Altablagerung verfügt. Die Standortgemeinde Mosnang wurde als Realleistungspflichtige bestimmt. Ein erarbeitetes Sanierungsprojekt ist bis zum April 2024 als ordentliches Baugesuch einzureichen. 

Die betroffene Fläche wurde nach deren Entdeckung in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen und die Gemeinde Mosnang mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gutachtens wurden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Letztlich resultierte bereits in dieser Arbeit die Variante Totalsanierung als einzig realisierbare und nachhaltige Sanierungsvariante, da sich die Altablagerung in einem sehr steilen, abschüssigen Waldbereich befindet und innerhalb mehrerer Schutzgebiete liegt.

Die ehemalige Deponie liegt direkt an der Gemeindegrenze auf Mosnanger Gemeindegebiet. Das Amt für Umwelt hat die Standortgemeinde Mosnang als Realleistungspflichtige mit der Erarbeitung eines Sanierungsprojektes beauftragt. Das erarbeitete Altlastengutachten zeigt auf, dass die Deponie insbesondere auch von Bewohnenden mehrerer Nachbargemeinden genutzt wurde. Bis zum Vorliegen eines 
rechtskräftigen Kostenteilers hat die Standortgemeinde Mosnang die Kosten zu tragen. Der Gemeinderat erwartet von den betroffenen Nachbargemeinden eine Kostentragung im Interesse der im Altlastengutachten aufgezeigten Nutzung.

Aufgrund der grossen Ermächtigung des Perimeters und der aufwändigen Sanierung ist auch die Zustimmung des eidgenössischen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erforderlich. Diese Zustimmung – verbunden mit der Zusicherung eines Beitrages von
40 % an den anrechenbaren Kosten – liegt bereits vor.

In den nächsten Monaten erfolgt nun die Erarbeitung eines Sanierungsprojektes und die Einreichung als konkretes Baugesuch bis zum Frühjahr 2024. Mit den betroffenen Nachbargemeinden wird die Klärung der Aufteilung der Restkosten angestrebt. Der Umsetzung vorbehalten bleibt die Kreditbeantragung gegenüber der Bürgerschaft im Rahmen der Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung.

Mitteilungsblatt vom 10. November 2023

Altablagerung Hammertobel – Organisation und Arbeitsvergabe

Bei der Sanierung der Altablagerung Hammertobel sind weitere Nachbargemeinden beteiligt. Das Amt für Umwelt (AFU) hat Mosnang als Standortgemeinde als Realleistungspflichtige bestimmt. Das AFU hat für die betroffenen Gemeinden einen Kostenteiler verfügt. Auf die Gemeinde Mosnang entfallen 10% der Restkosten. Mit den weiteren beteiligten Gemeinden wurde vereinbart, dass Mosnang aufgrund der Vorkenntnisse weiterhin die Federführung des Sanierungsprojekts übernimmt. Zunächst ist ein Sanierungsprojekt für die Variante Totaldekontamination zu erarbeiten und als ordentliches Baugesuch einzureichen. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die analytischen  Untersuchungen an die Steidle Consulting GmbH, Ebnat-Kappel und den Auftrag für die Ingenieurarbeiten an die Steiger + Partner AG, Bütschwil erteilt.

Mitteilungsblatt vom 4. April 2025

Genehmigung Bauprojekt Sanierung Altablagerung Hammertobel

Der Gemeinderat hat die Baugesuchsunterlagen zur Sanierung der Altablagerung Hammertobel genehmigt und für das Baubewilligungsverfahren freigegeben. Das Projekt sieht vor, die Ablagerungen kontrolliert und abschnittsweise von oben (Chupferhammerstrasse) nach unten (Gonzenbach) mittels Schreitbagger zu entfernen. Der Abtrag erfolgt in Etappen, damit die Böschung stabil bleibt und das Risiko von unkontrollierten Rutschungen minimiert wird. Die Abfuhr des Materials soll auf einer provisorischen Baupiste via Gonzenbach zum Kraftwerk Gonzenbach transportiert werden. Dort wird das Material  nach optischen Kriterien sortiert und mittels LKW mit Mulden in die entsprechenden Entsorgungswege geführt. Belastetes Material gelangt ausschliesslich in bewilligte Deponien oder Behandlungsanlagen. Das Bauprojekt wird von einem Altlastengutachter begleitet. Die aktualisierte Kostenschätzung resultiert bei
Fr. 1’253’701.00 (inkl. MwSt.) bei einer Genauigkeit von  +/– 30 %. In Absprache mit den betroffenen Grundeigentümern und den weiteren betroffenen Nachbargemeinden soll die Sanierung für eine Umsetzung im Sommer 2026 vorbereitet werden. 

Mitteilungsblatt vom 23. Januar 2026