Neubau Tiefgarage Bütschwilerstrasse 4, Mosnang
Am 10. Juni 2018 hat die Bevölkerung im Rahmen einer kommunalen Abstimmung dem Baukredit von Fr. 1’340’000.00 für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang zugestimmt. Der Beschluss der Stimmbürgerschaft ist rechtskräftig und die Baubewilligung wurde erteilt. In enger Zusammenarbeit mit der Konsumgenossenschaft Mosnang hat die Gemeinde Mosnang die Detailplanung des Projekts weitergeführt und die Kostenschätzung aktualisiert.
Aufgrund eines langjährigen Rechtsmittelverfahrens sind zusätzliche, ursprünglich nicht vorgesehene Kosten entstanden. Zudem musste die Kostenschätzung von 2018 infolge der erheblichen zeitlichen Verzögerung an die zwischenzeitliche Teuerung angepasst werden. Gestützt auf die vom Bundesamt für Statistik (BFS) halbjährlich veröffentlichten Baupreisindexwerte ergibt sich eine massgebliche Teuerung von 19.5 Punkten. Über die daraus resultierenden Mehrkosten kann der Gemeinderat abschliessend entscheiden.
Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt Fr. 1’850’000.00 (inkl. MwSt.). Sie basiert auf bereits geleisteten Zahlungen, vorliegenden Offerten sowie vergebenen Arbeiten.
Im Jahr 2025 genehmigte der Gemeinderat teuerungsbedingte Mehrkosten (19.5 Punkte) in der Höhe von Fr. 267’622.93. Gemäss Anhang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung Mosnang liegt die Zuständigkeit für Teuerungsanpassungen abschliessend beim Gemeinderat. Für die darüber hinausgehenden Mehrkosten bewilligte der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 237’400.28. Dieser Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Innerhalb der Referendumsfrist vom 8. August bis 16. September 2025 wurde das Referendum ergriffen. In der anschliessenden Volksabstimmung vom 30. November 2025 wurde der Nachtragskredit mit 550 Ja- zu 681 Nein-Stimmen abgelehnt.
Kaufrechtsvertrag für die Liegenschaft «Post Mosnang»
Die Konsumgenossenschaft Mosnang als Betreiberin des VOLG-Ladens und der Postagentur beabsichtigt, ihren Standort vom Unterdorf ins Dorfzentrum zu wechseln und dazu die Postliegenschaft zu kaufen. Der Gemeinderat beantragt an der Bürgerversammlung vom 23. November 2016 den Abschluss eines Kaufrechtsvertrages.Das Grundstück Nr. 51, Post Mosnang, umfasst eine Fläche von 593 m2. Es wurde im November 2009 für Fr. 600’000.00 durch die Politischen Gemeinde erworben. Seit der Schliessung der Post im Juni 2016 stehen die Räume im Erdgeschoss leer. Die Wohnung im Obergeschoss ist vermietet.
Bereits mit dem Entscheid, im VOLG-Laden eine Postagentur zu führen, bekundete die Konsumgenossenschaft Interesse an einem Standortwechsel vom Unterdorf in die Postliegenschaft und damit an einen Kauf des Grundstückes Nr. 51. Eine erste Studie für einen Anbau und Umbau im Erdgeschoss liegt vor. Zusätzlich möchte die Konsumgenossenschaft weitere bauliche Möglichkeiten klären.
Aufgrund der zentralen Lage und Bedeutung der Postliegenschaft erachtet es der Gemeinderat als wichtig, die Liegenschaft erst dann zu verkaufen, wenn ein bewilligtes und ausführungsreifes Bauprojekt vorliegt. Die Konsumgenossenschaft ihrerseits benötigt eine Sicherheit, die Liegenschaft zu diesem Zeitpunkt dann auch erwerben zu können.
Der Entscheid über einen Verkauf der Liegenschaft obliegt aufgrund unserer Gemeindeordnung der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung. Der Gemeinderat beantragt den Abschluss eines befristeten Kaufrechtsvertrages mit verschiedenen Bedingungen. Wenn die Bürgerschaft dem Kaufrechtsvertrag zustimmt, hat die Konsumgenossenschaft die Möglichkeit, den Kauf zu den im Kaufrechtsvertrag vereinbarten Bedingungen auszulösen und so die Liegenschaft zu erwerben.
Beachten Sie das entsprechende Gutachten im Heft zum Voranschlag 2017, das Sie in diesen Tagen in Ihrem Briefkasten vorfinden. Für weitere Informationen und Meinungsäusserungen stehen die Vorgemeinden und die Bürgerversammlung vom 23. November 2016 zur Verfügung.
Mitteilungsblatt vom 4. November 2016 Liegenschaft «Post Mosnang» – Antrag auf Verlängerung des Kaufrechtsvertrags
Die Bürgerschaft hat an der Bürgerversammlung vom 23. November 2016 dem Abschluss eines Kaufrechtsvertrages zu Gunsten der Konsumgenossenschaft Mosnang für die Liegenschaft «Post Mosnang» (Parz. Nr. 51) zugestimmt. Das Kaufrecht ist befristet bis 30. Juni 2018 und für dessen Ausübung ist ein «rechtskräftig bewilligtes Bauprojekt» ausbedingt worden.
Der Gemeinderat prüft derzeit zusammen mit der Konsumgenossenschaft Mosnang die Realisierung einer öffentlichen Tiefgarage. Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung kann bereits jetzt definitiv gesagt werden, dass bis 30. Juni 2018 keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen wird.
Daher beantragt der Gemeinderat mittels Gutachten an der Bürgerversammlung vom 22. März 2018 eine Verlängerung des Kaufrechts bis 30. Juni 2019.
Mitteilungsblatt vom 9. Februar 2018Gemeinderat beabsichtigt den Bau einer öffentlichen Tiefgarage in Mosnang
An der Bütschwilerstrasse 4 im Dorfzentrum von Mosnang soll eine neue Tiefgarage entstehen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt der Konsumgenossenschaft Mosnang (Neubau Ladenlokal mit 9 Wohnungen) plant der Gemeinderat den Neubau einer öffentlichen Tiefgarage.
Nach deren Realisierung stehen im Dorfzentrum von Mosnang – auf den verschiedenen Flächen, welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden – 65 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Langzeitparker erhalten die Möglichkeit, Parkplätze gegen eine Entschädigung zu mieten. Der Gemeinderat erachtet das vorliegende Projekt als einmalige Chance um im Dorfzentrum ein Generationenprojekt zu realisieren. Die Kombination mit dem Projekt der Konsumgenossenschaft bietet eine ideale Ausnützung des vorhandenen Potentials. Das Thema «innere Entwicklung» zwingt die Gemeinde zu einem haushälterischen Umgang mit Bauland. Mit bodensparender Bautätigkeit sollten insbesondere die Gemeinden und vor allem in den Zentren eine Vorbildfunktion einnehmen.
Der Gemeinderat erachtet eine gesamtheitliche Bewirtschaftung der Parkmöglichkeiten im Dorf Mosnang zurzeit als nicht realistisch. Deshalb sollen die neu geschaffenen Parkplätze auch in der Tiefgarage kostenlos angeboten werden und den einheimischen Konsumenten von Gewerbe, Tourismus und öffentlicher Dienstleistung zu Gute kommen. An der gut besuchten Informationsveranstaltung vom 3. April 2018 stellte der Gemeinderat fest, dass der Bedarf für diese Investition erkannt wird. Einige Hinweise und Wortmeldungen in Bezug auf die zukünftige Bewirtschaftung wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der vorübergehend aus dem Projekt entfernte Lift wurde wieder in die Pläne integriert.
Die Erstellungskosten betragen voraussichtlich Fr. 1’340’000.00. Gemäss unserer Gemeindeordnung beschliesst die Bürgerschaft über einmalige neue Ausgaben über 1 Million Franken an der Urne.
Der Gemeinderat wird Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den Kreditantrag an der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 stellen. Mit einem umfassenden Bericht werden wir Sie vorgängig ausführlich informieren.
Mitteilungsblatt vom 20. April 2018Abstimmungsergebnisse Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
Gemeinde-Volksabstimmung 10. Juni 2018
Baukredit von Fr. 1'340'000.00 für den Neubau einer Tiefgarage im Dorf Mosnang
| Stimmbeteiligung |
39.4 % |
| Total Stimmberechtigte |
2110 |
| |
|
| Gültige Stimmausweise |
841 |
| Eingelangte Stimmzettel |
831 |
| leer |
2 |
| ungültig |
0 |
| |
|
| In Betracht fallende Stimmzettel |
829 |
| Ja |
426 |
| Nein |
403 |
Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen können gemäss Art. 164 Gemeindegesetz (sGS 151.2) von Stimmberechtigten wegen Verfahrensmängeln innert 14 Tagen seit Bekanntwerden des Beschwerdegrundes, spätestens 14 Tage nach der Abstimmung beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen angefochten werden.
Mitteilungsblatt vom 15. Juni 2018
Neubau Tiefgarage – Teilstrassenplan Verlegung Wupplisbergstrasse/Aufhebung Kaplaneiweg
Das Baugesuch für das Projekt Neubau Wohn- und Geschäftshaus der Konsumgenossenschaft Mosnang und der öffentlichen Tiefgarage der Gemeinde Mosnang liegt zur öffentlichen Auflage ab nächstem Montag auf (siehe Bauanzeige
nach Art. 139 PBG in dieser Ausgabe).
Nach zahlreichen Besprechungen mit Vertretern des Kantons hat der Gemeinderat in Absprache mit der Konsumgenossenschaft beschlossen, die Wupplisbergstrasse zu verlegen. Da der Kanton keine Rückwärtsfahrten auf der Kantonsstrasse duldet, muss die Einfahrt von der Kantons- in die Wupplisbergstrasse wegen der geplanten Anlieferung vom Gebäude weg verlegt werden. Die Verlegung wurde auch aus Ortsbildschutzgründen angeregt und wird auch für die Einfahrt in die Tiefgarage einen Mehrwert darstellen.
Aufgrund der Strassenverlegung müssen auch die Parkplätze auf der Parz. Nr. 2090 und die Gestaltung des Brunnens auf der Parz. Nr. 53 (Eigentum Dorfkorporation Mosnang) angepasst werden. Wegen des geplanten Wohn- und Geschäftshauses muss auch der Kaplaneiweg ersatzlos aufgehoben werden.
Der Gemeinderat hat die entsprechenden Teilstrassenpläne bewilligt, damit der Beginn der öffentlichen Auflage mit dem Baugesuch koordiniert erfolgen kann (siehe Inserate
Planverfahren in dieser Ausgabe).
Mitteilungsblatt vom 30. November 2018Anpassung Teilstrassenpläne «Verlegung Einlenker Wupplisbergstrasse und Teilverlegung Kaplaneiweg»
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage für das Projekt Neubau Wohn- und Geschäftshaus der Konsumgenossenschaft Mosnang und der öffentlichen Tiefgarage der Gemeinde Mosnang hat der Gemeinderat Ende November 2018 die Teilstrassenpläne für die Verlegung der Wupplisbergstrasse und die Aufhebung des Kaplaneiweges publiziert.
Während der öffentlichen Auflage sind Einsprachen sowohl gegen die Verlegung des Einlenkers Wupplisbergstrasse als auch gegen die Aufhebung des Kaplaneiweges eingegangen.
Als Ergebnis aus den Einsprache-Gesprächen hat der Gemeinderat Anpassungen an den beiden Bauprojekten vorgenommen. Die Änderungen am Einlenker Wupplisbergstrasse betreffen vorwiegend die Berücksichtigung der Schleppkurven eines LKW-Zuges in Richtung Wupplisberg. Aufgrund der Einsprachen gegen die Aufhebung des Kaplaneiweges verzichtet der Gemeinderat auf die Aufhebung des Weges zwischen der Wupplisbergstrasse und dem Friedhof (Grundstück der Katholischen Kirchgemeinde Mosnang). In Absprache mit der Konsumgenossenschaft Mosnang wird der verbleibende Gemeindeweg auf die Überbauung des Grundstückes angepasst und leicht verlegt, so dass eine Wegbreite von 1.50 m bestehen bleibt.
Der Gemeinderat hat die im November 2018 aufgelegten Teilstrassenpläne aufgehoben und die überarbeiteten Teilstrassenpläne genehmigt. Diese liegen koordiniert mit dem Änderungsgesuch Neubau Wohn- und Geschäftshaus/ Tiefgarage öffentlich auf (siehe Inserate Planverfahren und Bauanzeige in dieser Ausgabe, Seiten 4 und 5).
Kaufrechtsvertrag ehemaliges Postgebäude, GS.-Nr. 51Die Konsumgenossenschaft Mosnang hat ein befristetes Kaufrecht der Parzelle Nr. 51 bis 30. Juni 2019. Voraussetzung für die Ausübung des Kaufrechtes ist eine «rechtskräftige Baubewilligung». Aufgrund des noch laufenden Baugesuchsverfahrens wird bis Ende Juni 2019 keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen, weshalb das Kaufsrecht unbenützt ablaufen wird. Gemäss den Finanzkompetenzen im Anhang der Gemeindeordnung entscheidet somit die Bürgerschaft zu gegebener Zeit über den Verkauf.
Mitteilungsblatt vom 14. Juni 2019Öffentliche Auflage Teilstrassen- und Baulinienplan Aufhebung/Verlegung Kaplaneiweg (Änderung)
Im koordinierten Verfahren mit dem Baugesuch «Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage» an der Bütschwilerstrasse 4 hat der Gemeinderat Teilstrassenpläne für die Verlegung des Einlenkers Wupplisbergstrasse und des Kaplaneiweges genehmigt und öffentlich aufgelegt.
Im Rahmen der baurechtlichen Beurteilung wurde beim Teilstrassenplan «Verlegung Kaplaneiweg» ein Mangel in Bezug auf die Bezeichnung der Baulinie entlang des Kaplaneiweges festgestellt. Der Teilstrassenplan wurde durch das beauftragte Fachbüro entsprechend angepasst und vom Gemeinderat genehmigt. Der Änderungsplan liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf (beachten Sie dazu das Inserat auf Seite 3). Direkt betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.
Mitteilungsblatt vom 7. August 2020Neubau Tiefgarage Dorf Mosnang – Information über den aktuellen Stand
Der Gemeinderat hat die Baubewilligung für das Bauprojekt Tiefgarage (kombiniert mit dem Abbruch Wohnhaus mit Postbüro und Neubau Wohn- und Geschäftshaus Konsumgenossenschaft Mosnang) im Herbst 2020 bewilligt und in diesem Zusammenhang eingegangene Einsprachen abgewiesen. Gemäss Rechtsdienst des Baudepartementes sind innert der angesetzten Frist zwei Rekurse gegen den Entscheid des Gemeinderates eingegangen.
Mitteilungsblatt vom 11. Dezember 2020Neubau Tiefgarage Dorf Mosnang – Gemeinderat widerruft die Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die Baubewilligung für das Bauprojekt Tiefgarage und den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses der Konsumgenossenschaft Mosnang (inkl. Abbruch der alten Post) sowie die Anpassung des Einlenkers der Wupplisbergstrasse im Herbst 2020 erteilt und in diesem Zusammenhang eingegangene Einsprachen abgewiesen. Innert der angesetzten Frist sind beim Baudepartement zwei Rekurse gegen die Entscheide des Gemeinderates eingegangen.
Die Prüfung der Rekursinstanz hat nun ergeben, dass das kantonale Tiefbauamt (TBA) im koordinierten Baubewilligungsverfahren die kantonale Teilbewilligung für die Anlieferung ab der Kantonsstrasse unterlassen hat. Das Tiefbauamt führte allerdings in der kantonalen Gesamtbeurteilung vom Sommer 2020 aus, dass keine Teilbewilligung des TBA erforderlich sei. In den Kernaussagen einer dem Gemeinderat nun zugestellten vorläufigen Rechtsbeurteilung führt die Rechtsabteilung aus, dass es sich bei der fehlenden Teilbewilligung des kantonalen Tiefbauamtes um einen formellen Fehler handle, der – wegen Unvollständigkeit des Gesamtentscheids – im Rekursverfahren zur Aufhebung der Baubewilligung führen würde. Von der Einsprecherseite wurde die fehlende kantonale
Zufahrtsbewilligung indessen weder im Einsprache noch im Rekursverfahren beanstandet.
Die Rekursinstanz stellte dem Gemeinderat in Aussicht, dass das Rekursverfahren ohne amtliche Kosten abgeschrieben werden könne, wenn die Gemeinde die Verfügungen widerrufe. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die erteilte Baubewilligung und die damit zusammenhängenden Einspracheentscheide aufzuheben. Mit dem Widerruf der Verfügungen wird das Verfahren nicht hinfällig. Der Gemeinderat wird die fehlende kantonale Teilbewilligung beim TBA einholen und den Gesamtentscheid nochmals
erlassen.
Mitteilungsblatt vom 9. Juli 2021Neubau Tiefgarage mit Wohn- und Geschäftshaus Dorf Mosnang – Neuauflage
Der Gemeinderat hat im Sommer 2021 die Baubewilligung für das Bauprojekt Tiefgarage und den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses der Konsumgenossenschaft Mosnang (inkl. Abbruch der alten Post) widerrufen. Auch die damit zusammenhängenden Strassenprojekte «Verlegung Einlenker Wupplisbergstrasse und Änderung Kaplaneiweg» und die mit diesen Projekten in Verbindung stehenden Nebenverfügungen wurden aufgehoben.
Der Widerruf der erwähnten Projekte und Verfügungen erfolgte, da das kantonale Tiefbauamt (TBA) im koordinierten Baubewilligungsverfahren die kantonale Teilbewilligung für die Anlieferung ab der Kantonsstrasse unterlassen hatte. Die kantonale Rekursinstanz taxierte dies als schweren formellen Fehler, welcher im Rekursverfahren nicht geheilt werden könne.
Mit dem Widerruf der Verfügungen wurde das Verfahren nicht automatisch hinfällig. Der Gemeinderat wollte die fehlende kantonale Teilbewilligung beim TBA einholen und den Gesamtentscheid nochmals erlassen.
Obwohl die gesamte Erschliessung der Bauparzelle sowie die Strassenprojekte mit den zuständigen kantonalen Stellen ausgearbeitet wurden, führte das TBA im Amtsbericht zudem aus, dass noch andere Unklarheiten bestünden. Dies haben die Bauherrschaften zum Anlass genommen, die Unklarheiten mit den verantwortlichen Personen nochmals zu besprechen und die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Eine aktuelle Praxisänderung in Bezug auf den Erlass einer Baulinie führt zudem dazu, dass Baulinien nicht mehr in einem Teilstrassenplan legitimiert werden können. Diese müssen seit diesem Sommer neu in einem separaten Sondernutzungsplan erfolgen.
Das Planverfahren nach Strassengesetz (StrG) und das Baubewilligungsverfahren nach Planungs- und Baubesetz (PBG) sind in verschiedenen Teilen und Verfahrensabläufen
unterschiedlich. Weil beide Vorhaben unmittelbar zusammenhängen, sind diese zwingend zeitlich und formal miteinander zu koordinieren. Aufgrund der Rückmeldungen
des Tiefbauamtes, der damit zusammenhängenden Anpassungen und der vorhin erwähnten formellen Praxisänderung hat sich der Gemeinderat zusammen mit der Konsumgenossenschaft dazu entschieden, sämtliche Projekte gänzlich abzuschreiben und als «neue» Projekte aufzulegen.
Die Strassenbauprojekte, der Teilstrassenplan «Verlegung Einlenker Wupplisberg strasse und Änderung Kaplaneiweg» sowie der Sondernutzungsplan «Baulinienplan Kaplaneiweg» wurden für die Mitwirkung der Bevölkerung verabschiedet. Das entsprechende Inserat für das Mitwirkungsverfahren können Sie der Seite 6 dieser Ausgabe entnehmen.
Im Anschluss an die Mitwirkung wird die öffentliche Auflage vorbereitet.
Mitteilungsblatt vom 26. November 2021
Neubau Tiefgarage mit Wohn- und Geschäftshaus Dorf Mosnang – öffentliche Auflage
Das Baugesuch für den Neubau einer öffentlichen Tiefgarage durch die Gemeinde Mosnang sowie des Wohnund Geschäftshauses der Konsumgenossenschaft Mosnang liegt ab 8. Februar 2022 neu öffentlich auf. Im koordinierten Verfahren liegen auch die Strassenprojekte «Verlegung Einlenker Wupplisbergstrasse» und «Änderung Kaplaneiweg» sowie der Sondernutzungsplan «Baulinie Kaplaneiweg» öffentlich auf. Diese Projekte wurden der Bevölkerung vom 29. November bis 28. Dezember 2021 zur Mitwirkung vorgelegt. In dieser Mitwirkung wurde der Gemeinderat gebeten, auf die Anpassung des Kaplaneiwegs, auf die Verlegung des Einlenkers Wupplisbergstrasse sowie auf den Erlass von Baulinien zu verzichten, da diese nicht im öffentlichen Interesse stünden und deshalb nicht genehmigungsfähig seien. Der Gemeinderat kann sich dieser Auffassung nicht anschliessen und hat das Anliegen nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie die Bauanzeige auf Seite 3 und die Inserate auf Seite 4.
Mitteilungsblatt vom 4. Februar 2022Neubau Tiefgarage Dorf – Baubewilligung rechtskräftig
Die Baubewilligung für den Bau der geplanten Tiefgarage Dorf, Mosnang ist rechtskräftig. Das Bewilligungsverfahren erfolgte koordiniert mit dem Neubau des Wohn- und Geschäftshauses der Konsumgenossenschaft Mosnang (inkl. Abbruch der alten Post) sowie dem Strassenbauprojekt «Verlegung Einlenker Wupplisbergstrasse und Änderung
Kaplaneiweg» und dem Sondernutzungsplan «Baulinienplan Kaplaneiweg».
Der Umsetzung der voneinander abhängigen Bauprojekte vorbehalten steht der Verkauf der Liegenschaft Nr. 51 an die Konsumgenossenschaft Mosnang. Das von der Bürgerversammlung beschlossene Kaufrecht ist aufgrund der lange dauernden Baubewilligungsphase verstrichen, weshalb der Bürgerversammlung ein erneuter Antrag gestellt werden muss.
Mitteilungsblatt vom 26. Mai 2023Antrag zum Verkauf der Liegenschaft «Alte Post» an die Konsumgenossenschaft Mosnang
Der Gemeinderat beantragt an der Bürgerversammlung vom 26. März 2024 den Verkauf des Grundstückes Nr. 51 – Bütschwilerstr. 4 – in Mosnang an die Konsumgenossenschaft Mosnang. Mit dem Verkauf soll nun die Umsetzung des rechtskräftig bewilligten Bauprojektes für den neuen Dorfladen mit Wohnungen und der öffentlichen Tiefgarage der Gemeinde in Angriff genommen werden. Der Verkaufspreis beträgt Fr. 600'000.00.Bereits die Bürgerversammlung vom November 2016 hat dem Abschluss eines Kaufrechtsvertrages zwischen der Gemeinde Mosnang und der Konsumgenossenschaft Mosnang über das Grundstück Nr. 51 zum Preis von Fr. 600'000.00 zugestimmt. Das Kaufrecht war befristet bis zum 30. Juni 2018 und für dessen Ausübung wurde ein «rechtskräftig bewilligtes Umbau- oder Neubauprojekt für ein Lebensmittelgeschäft mit weiteren Artikeln des täglichen Bedarfs und Wohnungen» ausbedungen.
In der Zwischenzeit hatten der Gemeinderat und die Konsumgenossenschaft das Projekt um die Realisierung einer öffentlichen Tiefgarage erweitert und ergänzt, weshalb das Kaufrecht an der Bürgerversammlung vom März 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde. Dem Kredit für die Tiefgarage hat die Bürgerschaft an der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 zugestimmt.
Aufgrund des langwierigen Baubewilligungsprozesses ist das Kaufrecht verstrichen. Die Bauprojekte «Tiefgarage» der Gemeinde und «Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses» der Konsumgenossenschaft Mosnang sind mittlerweile rechtskräftig bewilligt. Das Bewilligungsverfahren erfolgte koordiniert mit dem Strassenbauprojekt «Verlegung Einlenker Wupplisbergstrasse und Änderung Kaplaneiweg» sowie dem Sondernutzungsplan «Baulinienplan Kaplaneiweg».
Der Umsetzung der voneinander abhängigen Bauprojekte vorbehalten steht nun der Verkauf der Liegenschaft Nr. 51 an die Konsumgenossenschaft Mosnang. Gemeinderat
und Konsumgenossenschaft halten an den bisher verhandelten Kaufkonditionen fest. So wird der Bürgerversammlung vom Frühjahr 2024 der Verkauf des Grundstückes Nr. 51 zum Preis von Fr. 600'000.00 beantragt. Die konkreten Verkaufsbedingungen und weitere Angaben werden in einem Gutachten des Geschäftsberichtes 2023 ausführlich dargelegt.
Mit Ihrer Zustimmung an der Bürgerversammlung vom 26. März 2024 tragen Sie dazu bei, dass das bewilligte Bauvorhaben umgesetzt werden kann und insbeson dere der Dorfladen dank seiner Attraktivitätssteigerung als wertvoller gesellschaftlicher Treffpunkt im Dorfzentrum erhalten bleibt.
Mitteilungsblatt vom 9. Februar 2024 Nachtrag für Baukredit Neubau Tiefgarage Bütschwilerstrasse 4
Im Jahr 2018 hat die Bevölkerung dem Baukredit von Fr. 1’340’000.00 für den Neubau einer öffentlichen Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang zugestimmt. Wegen Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren und gestiegenen Baukosten musste die Kostenschätzung angepasst werden. Der vom Gemeinderat beschlossene Nachtragskredit von Fr. 237’400.28 wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Mit dem Nachtragskredit kann die Garage wie bewilligt zur Umsetzung freigegeben werden.
Am 10. Juni 2018 hat die Bevölkerung im Rahmen der kommunalen Abstimmung dem Baukredit von Fr. 1’340’000.00 für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang zugestimmt. Der Beschluss der Stimmbürgerschaft für den Bau der Tiefgarage ist rechtsgültig und die Baubewilligung mittlerweile erteilt. Die Gemeinde Mosnang hat in enger Zusammenarbeit mit der Konsumgenossenschaft Mosnang die Detailplanung des Bauprojekts vorangetrieben und die Kostenschätzung aktualisiert.
Mehrkosten aufgrund zeitlicher VerzögerungAufgrund des langjährigen Rechtsmittelverfahrens sind zusätzliche nicht vorgesehene Kosten entstanden:
| Vorleistungen im Baubewilligungsprozess: Mehrkosten für Architektur und Ingenieur (Projektanpassungen), Juristische Beratung (Begleitung Rechtsverfahren) |
Fr. 100’000.00 |
| Mehrkosten für Entschädigung Baurecht |
Fr. 35’000.00 |
| Abdichtung (Änderung der Vorschriften) |
Fr. 90’000.00 |
| Bauherrenberatung |
Fr. 30’000.00 |
Mehrkosten aufgrund Teuerung
Die ursprüngliche Kostenschätzung von 2018 musste zudem aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerung an die aktuelle Teuerung angepasst werden. In Anwendung an die vom Bundesamt für Statistik (BFS) halbjährlich veröffentlichten relevanten Baupreisindexwerte entspricht die anzuwendende Teuerung 19.5 Punkte. Über die Mehrkosten im Rahmen der Teuerung kann der Gemeinderat abschliessend befinden.
Submission sichert KostengenauigkeitVon der Teuerung sind nahezu sämtliche Arbeitsgattungen betroffen. Um eine grosse Kostengenauigkeit zu erreichen, wurde für die Arbeiten grösstenteils bereits die Submission vorgenommen.
Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt Fr. 1’850’000.00 (inkl. MwSt.). Diese basiert auf getätigten Zahlungen, vorliegenden Offerten und bereits erfolgten Arbeitsvergaben.
Im Vergleich zum Gutachten vom Juni 2018 zeigen sich die Projektkosten wie folgt:
| |
2018 |
2025 |
| Entschädigung für Baurechte |
Fr.15’000.00 |
Fr. 147‘000.00 |
| Vorbereitungs- und Umgebungsarbeiten |
Fr. 100’000.00 |
Fr. 203‘000.00 |
| Gebäudekosten |
Fr. 980’500.00 |
Fr. 1‘295‘000.00 |
| Honorare |
Fr. 60’500.00 |
Fr. 131’500.00 |
| Baunebenkosten, Anschlussgebühren |
Fr. 45’000.00 |
Fr. 62‘500.00 |
| Reserve/Unvorhergesehenes |
Fr. 39’000.00 |
Fr. 11‘000.00 |
| Total Baukredit |
Fr. 1’340’000.00 |
Fr. 1’850’000.00 |
Der Gemeinderat hat teuerungsbedingte Mehrkosten (19.5 Punkte) von Fr. 267’622.93 genehmigt. Gemäss Anhang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung Mosnang ist der
Gemeinderat für Teuerungen abschliessend zuständig.
Für die Ermittlung des in die Kompetenz der Bürgerschaft zu fallenden Nachtragskredits ergibt sich folgende Berechnung:
| KV Original 2018 (7.7 % MwSt.) |
Fr. |
1’340’000.00 |
| Korrektur Änderung MwSt.-Satz |
Fr. |
4’976.79 |
| KV revidiert (8.1 % MwSt.) |
Fr. |
1’344’976.79 |
| |
|
|
KV revidiert inkl. Teuerung 19.5 Pkte. |
Fr. |
1’612’599.72 |
| ./. KV revidiert (8.1 % MwSt.) |
Fr. |
1’344’976.79 |
| Total Teuerung |
Fr. |
267’622.93 |
| |
|
|
| Geplante Baukosten |
Fr. |
1’850’000.00 |
| ./. Korrektur Mehrwertsteuer |
Fr. |
4’976.79 |
| ./. Teuerung |
Fr. |
267’622.93 |
| ./. KV Original |
Fr. |
1’340’000.00 |
| Total Nachtragskredit |
Fr. |
237’400.28 |
Für die entstandenen Mehrkosten hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 237’400.28 bewilligt. Gemäss Anhang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung muss der Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Sie finden das entsprechende Inserat auf der Seite 7.
Der Beschluss der Stimmbürgerschaft für den Bau der Tiefgarage ist rechtsgültig und die Baubewilligung erteilt. Mit dem Nachtragskredit kann die Garage wie bewilligt zur Umsetzung freigegeben werden.
Mitteilungsblatt vom 8. August 2025 Fakultatives Referendum – Nachtragskredit Neubau Tiefgarage
Im Mitteilungsblatt vom 8. August 2025 informierte der Gemeinderat über den beschlossenen Nachtrag zum Baukredit für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang. Aufgrund der Finanzkompetenz wurde der Gemeinderatsbeschluss vom 4. August 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innerhalb der Referendumsfrist vom 8. August bis 16. September 2025 wurden fristgerecht 53 Unterschriftenbögen mit insgesamt 431 Unterschriften eingereicht. Die Stimmregisterführerin prüfte die Gültigkeit der Unterschriften. Der Gemeinderat stellte fest, dass 425 Unterschriften gültig sind, womit das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Für ein Zustandekommen sind gemäss Gemeindeordnung mindestens
200 gültige Unterschriften erforderlich.
Die Abstimmung wird auf den nächsten Urnengang vom 30. November 2025 angesetzt. Zur Beantwortung offener Fragen und zur Klärung allfälliger Unklarheiten findet am Mittwoch, 29. Oktober 2025, um 20:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Oberstufenturnhalle Mosnang statt. Das Inserat zur Abstimmung finden Sie auf Seite 5.
Mitteilungsblatt vom 3. Oktober 2025Volksabstimmung vom 30. November 2025 – Feststellung endgültiges Ergebnis
Am 30. November 2025 wurde unter anderem über zwei kommunale Geschäfte abgestimmt. Das Abstimmungsresultat lautete wie folgt:
Vorlage 2: Neubau Tiefgarage Bütschwilerstrasse 4, Mosnang – Nachtragskredit
| Stimmbeteiligung |
58.33% |
| Total Stimmberechtigte |
2'124 |
| Gültige Stimmausweise |
1'231 |
| Eingelangte Stimmzettel |
1'239 |
| leer |
8 |
| ungültig |
0 |
| In Betracht fallende Stimmzettel |
1'231 |
| |
|
| Ja |
550 |
| Nein |
681 |
Die 14-tägige Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3; abgekürzt WAG). Der Gemeinderat Mosnang hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 das endgültige Ergebnis der Abstimmung festgestellt.
Mitteilungsblatt vom 24. Dezember 2025