Suche

Ortsplanungsrevision

Die Gemeinden im Kanton St.Gallen sind verpflichtet, ihre Ortsplanung zu überarbeiten. Grundlage dafür bildet die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG), welche einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sowie eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen fordert.

Mit der Ortsplanungsrevision werden die planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde geschaffen.

Gemeinderat erlässt Planungszone auf potentiellen Auszonungsflächen

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Totalrevision der Ortsplanung eine Planungszone auf potentiellen Auszonungsflächen erlassen. Die Planungszone gilt ab sofort für die Dauer von drei Jahren, längstens aber bis zur Rechtskraft der vorgesehenen Zonenplanänderung. Untersagt sind alle Bauvorhaben und Umnutzungen, welche die Freihaltung der betreffenden Grundstücksflächen beeinträchtigen. 

Als Folge des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (Volksabstimmung vom 3. März 2013) sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Auch die Stimmberechtigten der Gemeinde Mosnang haben der Gesetzesvorlage mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56 % zugestimmt. Die Gemeinde Mosnang verfügt gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um 1.1 ha (11’000 m2) zu reduzieren.

Im Hinblick auf die Überarbeitung des kommunalen Richtplanes hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro ERR Raumplaner AG, St.Gallen ein Auszonungskonzept erarbeitet und potentielle Auszonungsflächen definiert. Die Kriterien für die Definition potentieller Auszonungsflächen lauten wie folgt:

«Nicht überbaut / am Siedlungsrand / nicht oder unzureichend erschlossen / schwierig oder faktisch unmöglich zu überbauen / raumplanerisch sinnvolle Bauzonenabgrenzung»

Das Arbeitsprogramm Auszonungen beinhaltet auch Reserveflächen. Die vom Gemeinderat nun erlassene Planungszone beschränkt sich lediglich auf die potentiellen Auszonungsflächen und bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine (teilweise) Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird. Die 
Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden.

Der Planerlass liegt öffentlich zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie hierzu das Inserat auf Seite 4. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Mosnang (www.mosnang.ch) und bei der Abteilung Bau und Infrastruktur (Gemeindehaus, 1.Obergeschoss, Büro 5) einsehbar. 

Eine schriftliche Benachrichtigung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet entfällt grundsätzlich gemäss Art. 44 Abs. des Bau- und Planungsgesetzes, wenn mehr als 20 Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer betroffen sind oder das Plangebiet mehr als 5000 Quadratmeter umfasst. Die direkt betroffenen Grundeigentümer erhalten trotzdem eine persönliche Mitteilung.

Mitteilungsblatt vom 4. März 2022

Gemeinderat verabschiedet Innenentwicklungsstrategie

Mit der Zustimmung zum neuen Raumplanungsgesetz hat die Schweizer Bevölkerung die Gewichtung der Siedlungsentwicklung nach innen erhöht und die Verdichtung hat dadurch eine grössere Bedeutung erhalten. Die neue eidgenössische Gesetzgebung fordert die Kantone und Gemeinden dazu auf, die Gesetzgebung entsprechend umzusetzen. Basierend auf der vom Gemeinderat beschlossenen Strategie wird die kommunale Richtplanung aufgebaut. Die interessierte Bevölkerung war am 10. Mai 2022 im OSZ zur Mitwirkung eingeladen.

Durch die Innenentwicklung sollen die Kultur- und Landschaftsräume einen verstärkten Schutz erhalten. Dagegen wird das Siedlungsgebiet punktuell aufgewertet und neu belebt. Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2013 ein Raumkonzept erarbeitet, welches als Grundlage des kantonalen Richtplanes gilt. Im neu erarbeiteten – und vom Bundesrat im Herbst 2017 genehmigten – Richtplan «Teil Siedlung» definiert der Kanton die Anforderungen zur Siedlungsentwicklung nach innen. Ebenfalls im Herbst 2017 hat der Kanton St.Gallen das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft gesetzt. In diesem stellt der Kanton die für die Innenentwicklung notwendigen Instrumente zur Verfügung.
 
Die Gemeinden haben bis 2027 Zeit, um die Ortsplanung auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen abzustimmen. Die Genehmigung der Ortplanungsrevision setzt den Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen voraus. So ist eine Strategie zu entwickeln, welche in den kommunalen Richtplan einfliesst.

Vorgehen Strategieentwicklung

Analyse
Vorgängig wurde eine Stadtortbestimmung der Gemeinde mittels SWOT-Analyse (Stärken-, Schwächen-, Chancen- und Risiken-Analyse) durchgeführt. In einem weiteren Schritt zeigte die quantitative Analyse die theoretischen Nutzungsreserven der bebauten und unbebauten Bauzone auf. Nicht alle theoretischen Nutzungsreserven sind für eine Verdichtung geeignet, so werden in der qualitativen Analyse einschränkende Kriterien (Erschliessung, Bebauungsstruktur, Siedlungsstruktur, Ortsbild- und Kulturschutz, etc.) ermittelt und aufgezeigt. Die qualitative Analyse wurde durch die Auswertungen des Geographischen Informationssystems (GIS) unterstützt.

Strategiefestlegung
Abgeleitet von der Analyse sind für einzelne Gebiete Entwicklungsstrategien definiert und in einem Strategieplan zusammengefasst worden. Die Entwicklungsstrategie unserer Gemeinde wird anhand von fünf unterschiedlichen Strategieansätzen «Bewahren», «Aufwerten», «Weiterentwickeln», «Umstrukturieren» (Neu entwickeln) und «Reduzieren» (Auszonen) aufgezeigt. Für die einzelnen Gebiete der Innenentwicklungsstrategie sind die Ziele und die erforderlichen Massnahmen festgehalten.

Umsetzung
Die Umsetzung der Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen wird im kommunalen Richtplan behördenverbindlich festgehalten. Das Controlling ist ein Teil der Umsetzung und stellt die Überprüfung der Umsetzung der Massnahmen sicher.

Bemerkungen und Hinweise aus erfolgten Mitwirkungsverfahren fliessen – soweit möglich – in die Überarbeitung ein. Die Ergebnisse und Rückmeldungen werden in einem Bericht zur Rahmennutzungsplanung als Anhang festgehalten.

Mitteilungsblatt vom 13. Mai 2022

Stand Revision Ortsplanung

Kommunale Richtplanung
Der Gemeinderat hat sich in den letzten Monaten mit der Erarbeitung der kommunalen Richtplanung auseinandergesetzt. Basierend auf der unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeiteten Innenentwicklungsstrategie und dem bestehenden Richtplan wurden die Arbeiten im August 2022 aufgenommen. Da die Gemeinde Mosnang im Rahmen der Ortsplanungsrevision die schwierige Aufgabe hat, ihre Bauzonen zu verkleinern, stellt das parallel zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitete Arbeitsprogramm Auszonungen eine zweite wichtige Grundlage für die Revision dar.

Unter fachlicher Begleitung des Büros ERR Raumplaner AG, St.Gallen hat der Gemeinderat an mehreren Sitzungen Richtplankarten zu den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur erarbeitet. Die Richtplankarten mit den konkreten Beschlüssen sowie dem Planungsbericht werden vom Gemeinderat Ende Mai 2023 verabschiedet. 

Öffentliche Mitwirkung
Der Bürgerschaft wird die Richtplanung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Oberstufenzentrum Mosnang am 20. Juni 2023, um 20.00 Uhr vorgestellt. Anschliessend besteht vom 26. Juni bis 22. September 2023 die Möglichkeit zur Mitwirkung. Parallel zur Mitwirkung wird die Richtplanung auch dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung zugestellt.

Behördenverbindlich
Auf Gemeindeebene zeigt der kommunale Richtplan in einer Gesamtschau die künftige räumliche Ordnung und die räumliche Entwicklung in der Gemeinde auf und nimmt eine Priorisierung der verschiedenen Entwicklungsabsichten vor. Die im kommunalen Richtplan getroffenen Beschlüsse haben behördenverbindlichen Charakter und dienen als Handlungsgrundlage für die planerischen Tätigkeiten der Gemeinde. Der kommunale Richtplan als strategisches Planungsinstrument weist einen Planungshorizont von rund 25 Jahren auf. Er wird abschliessend vom Gemeinderat erlassen. Der Kanton St.Gallen – vertreten durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinforma tion – nimmt im Rahmen der Vorprüfung lediglich Kenntnis davon.

Arbeitsvergabe Zonenplanung und Baureglement
Innerhalb der kommunalen Ortsplanungsinstrumente nimmt der kommunale Richtplan eine übergeordnete Rolle ein. Mit ihm werden neben den Vorgaben des Bundes und des Kantons auch kommunale Konzept- und Strategiepapiere koordiniert und behördenverbindlich festgelegt. Daraus abgeleitet folgt der Rahmennutzungsplan bestehend aus Zonenplan und Baureglement, mit welchem konkrete und grundeigentümerverbindliche Regeln und Vorgaben vorgegeben werden. Diese bilden den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die raumwirksamen Tätigkeiten vollzogen werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Arbeitsprogrammes will der Gemeinderat nun die Arbeiten für die Revision der Rahmennutzungsplanung in Angriff nehmen. Das Büro ERR Raumplaner AG, St. Gallen wurde mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.

Mitteilungsblatt vom 26. Mai 2023

Vernehmlassungen Richtpläne

Kommunaler Richtplan – E-Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung für den kommunalen Richtplan ist seit dem 3. Juli und bis zum 29. September 2023 möglich. Das Mitwirkungsportal der Gemeinde Mosnang ist seit dem vergangenen Montag aktiv. Sämtliche Unterlagen können auf www.mitwirkenmosnang.ch eingesehen werden. Es sind auch direkte Eingaben auf Plänen und Dokumenten möglich und gewünscht. Zudem ist eine Verlinkung von der Gemeinde-Homepage auf die Mitwirkungsplattform prominent auf der Startseite eingerichtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Roland Schmid oder 
Mario Schönenberger.

Anpassungen Kantonaler Richtplan 2023
Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit aktuelle Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Aufgrund einer Praxisänderung wurde im Frühjahr 2023 den Gemeinden und Regionen erstmalig die Gelegenheit zur Anhörung nach Art. 34 des Bau- und  Planungsgesetzes gegeben. Gemäss Raumplanungsgesetz ist auch der Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, bei der kantonalen Richtplanung mitzuwirken.

Der Vernehmlassungsentwurf (inklusive Bericht zur Anhörung der Gemeinden und Regionen) liegt bis zum  29. September 2023 öffentlich auf. Die Bevölkerung ist zur 
Mitwirkung eingeladen. Das Mitwirkungs und Vernehmlassungsverfahren wird als
E-Mitwirkung durchgeführt. Diese ist über die Internetadresse www.sg.emitwirkung.ch zu 
erreichen.

Der Anpassungsentwurf 2023 kann auch bei der Ratskanzlei (Büro 05, Gemeindehaus) oder beim Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstr. 54, St.Gallen eingesehen werden. Nicht im EMitwirkungstool erstellte Eingaben richten Sie bitte an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001 St.Gallen.

Mitteilungsblatt vom 7. Juli 2023

Schutzverordnung, Teil Kulturgüter zur Vorprüfung verabschiedet

Die Gemeinde Mosnang verfügt über eine rechtskräftige Schutzverordnung aus dem Jahre 1990. Diese umfasst sowohl Bestimmungen zum Kulturgüterschutz wie auch  zum Natur- und Landschaftsschutz. In den vergangenen Jahren haben sich jedoch die Anforderungen an Schutzverordnungen und ihre Inhalte verändert. Die bestehenden Schutzgegenstände sind zudem periodisch hinsichtlich der aktuellen Gegebenheiten und der Richtigkeit ihrer Einstufung zu überprüfen. Als Teil der Gesamtrevision der Ortsplanung sind die Gemeinden verpflichtet, die Schutzverordnung auf die «neue Welt» abzustimmen.

Im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Mai 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Bau & Forschung (Katharina Meier und Annina De Carli) eine Inventarisierung potentieller Schutzobjekte vorgenommen. Diese wurde vom Gemeinderat im Herbst/Winter 2021/2022 hinsichtlich ihrer Bedeutung eingestuft (ohne, lokale oder kantonale Schutzwürdigkeit). Basierend auf diesem Inventar hat das Büro ERR Raumplaner AG, St.Gallen einen Schutzverordnungstext und den dazugehörenden Plan erarbeitet.

Inhaltlich umfasst die Schutzverordnung die Kategorien «Ortsbildschutzgebiete», «Kulturobjekte (Bauten und Anlagen)» sowie «archäologische Schutzgebiete». Der Gemeinderat erachtet über 40 Einzelobjekte als schutzwürdig und hat die erarbeiteten Dokumente nun zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer sowie der Bevölkerung soll im Anschluss erfolgen. Die kantonale Vorprüfung dürfte rund sechs Monate dauern. Die Inventarisierung der Schutzbestimmungen zu den Natur- und Landschaftsschutzobjekten steht kurz vor dem Abschluss, damit der Gemeinderat auch hier über die Schutzwürdigkeit befinden kann.

Mitteilungsblatt vom 3. Mai 2024

Gemeinderat erlässt kommunale Richtplanung

An der Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Gemeinderat die kommunale Richtplanung erlassen. Diese besteht aus Richtplanbeschlüssen zu den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur und den entsprechenden Richtplänen. Die kommunale Richtplanung wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Kenntnisnahme unterbreitet. Mit deren Festsetzung hat der Gemeinderat die Stossrichtung und grundlegende Entwicklungsabsichten für die weitere Überarbeitung der kommunalen Ortsplanung behördenverbindlich festgelegt.

Innenentwicklungs- und Auszonungskonzept als integrale 

Bestandteile
Integraler Bestandteil des kommunalen Richtplans stellt dabei die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen dar. Mit der Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen wird aufgezeigt, wo in Mosnang Nutzungspotenziale liegen und welche Gebiete sich für eine Innenentwicklung eignen. Sie zeigt auf, wo und welche Quartiere erneuert und verdichtet werden können, aber auch, welche Gebiete in ihrer Struktur und Körnigkeit belassen werden sollen. Da die Gemeinde Mosnang im Rahmen der Ortsplanungsrevision die schwierige Aufgabe hat, ihre Bauzonen zu verkleinern, stellt das parallel zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitete Arbeitsprogramm Auszonungen eine zweite wichtige Grundlage für die Revision dar. Damit die Erkenntnisse und Aussagen aus der Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und dem Arbeitsprogramm Auszonungen wirksam umgesetzt werden, wurden diese in die kommunale Richtplanung aufgenommen und damit behördenverbindlich festgelegt.

Bisherige Richtpläne werden aufgehoben
Die Gemeinde Mosnang verfügt heute über vier einzelne Richtpläne für die Dörfer Dreien/Riet, Libingen, Mühlrüti und den Hauptort Mosnang mit den dazugehörigen Ortsteilen Sonnhalden und Dottingen. Die vier Teilrichtpläne werden mit der verabschiedeten kommunalen Richtplanung in zwei das gesamte Gemeindegebiet umfassende Richtplanteile – den Richtplanteil «Siedlung & Landschaft» 
und den Richtplanteil «Verkehr & Infrastruktur» – überführt.

Mitwirkungsmöglichkeit wurde rege genutzt
Am 20. Juni 2023 wurde die kommunale Richtplanung im Rahmen einer Informationsveranstaltung der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Vom 20. Juni bis zum 9. September 2023 war die Bevölkerung sodann eingeladen, zu den vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen und an der strategischen Weichenstellung für die räumliche Entwicklung der nächsten 25 Jahre mitzuwirken. Für die Mitwirkung stand die Plattform www.mitwirken-mosnang.ch zur Verfügung. Ausserdem wurde die Richtplanung zur Vorprüfung dem kantonalen Amt für Raumentwicklung- und Geoinformation (AREG) zugestellt. Insgesamt gingen im Rahmen der Mitwirkung neun Stellungnahmen ein, die in der Summe rund 60 Einzelanträge beinhalteten. Der Gemeinderat hat einige Anregungen und Rückmeldungen sowohl aus der Mitwirkung wie aus der kantonalen Vorprüfung aufgenommen und die Richtplanung moderat angepasst.Die wesentlichsten vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen gegenüber der Vorlage «Mitwirkung» lauten wie folgt:

  • Der Gemeinderat will eine kommunale Entschädigung für Auszonungen einführen. Diese soll zum Tragen kommen, wenn die kantonale Entschädigung den Erwartungen der Gemeinde nicht genügt.
  • Der Richtplanbeschluss zum Siedlungserweiterungsgebiet Arbeiten (Einzonung Aufeld) wird aus dem Richtplan entfernt, da der entsprechende Teilzonenplan bereits vor dem Sommer 2024 aufgelegt wurde.
  • Die Beschlüsse «Themenwanderwege» und «Panoramatrail» werden aus dem Richtplan gestrichen.
  • Per Richtplanbeschluss soll festgehalten werden, dass die Spielplätzte auf den Primarschulgeländen Mosnang, Libingen, Mühlrüti und Dreien abseits vom Schulbetrieb für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
  • Ein zusätzlicher Beschluss Kleindeponien wird aufgenommen. Die Gemeinde prüft innerhalb ihres Gemeindegebiets potenzielle Standorte für den Betrieb von Kleindeponien für unverschmutztes Boden- und Aushubmaterial Typ A bis zu einem Maximalvolumen von 20'000 m3.
Der Mitwirkungsbericht ist zusammen mit dem Planungsbericht, den Richtplanbeschlüssen, den dazugehörigen Plänen und sämtlichen Beilagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Die mitwirkenden Personen und Organisationen werden mit einer persönlichen Antwort bedient. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Mitwirkenden. Mit dem Erlass der kommunalen Richtplanung ist ein wichtiger Grundstein für die weitere Überarbeitung der Ortsplanung gelegt.

Mitteilungsblatt vom 26. Juli 2024

Zonenplan und Baureglement – Verabschiedung zur kantonalen Vorprüfung

Der Gemeinderat hat die Zonenplanung und das Baureglement für die kantonale Vorprüfung verabschiedet. Das Ergebnis der neu erarbeiteten Unterlagen soll der interessierten Bevölkerung zum Jahresanfang 2025 anlässlich eines öffentlichen Informationsanlasses präsentiert werden. Die anschliessende Möglichkeit zur Mitwirkung wird drei Monate dauern. 

Mitteilungsblatt vom 4. Oktober 2024

Baureglement und Zonenplan zur Mitwirkung verabschiedet

Der Gemeinderat hat im Herbst 2024 die Rahmennutzungsplanung zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitenden des beauftragten Ortsplanungsbüros, einem erfahrenen Baujuristen, Bauverwalter Mario Schönenberger, Ratsschreiberin Michelle Brunner, Gemeinderat Gabriel Länzlinger sowie Gemeindepräsident Renato Truniger haben in mehreren Arbeitssitzungen eine Entscheidungsgrundlage zu Handen des Gemeinderates erarbeitet. Der Gemeinderat hat die vorliegenden Unterlagen Ende September 2024 genehmigt. Da die kantonale Vorprüfung erfahrungsgemäss lange dauert, wurde die Mitwirkung der interessierten Bevölkerung auf das Frühjahr 2025 festgelegt. Die erarbeiteten Unterlagen werden der Bürgerschaft an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Oberstufenzentrum Mosnang am 11. Februar 2025, um 20.00 Uhr vorgestellt. Anschliessend besteht vom
21. Februar bis 21. Mai 2025 die Möglichkeit zur Mitwirkung. Bitte beachten Sie hierzu das Inserat auf Seite 5. Die Unterlagen für die Mitwirkung können auf  
www.mitwirken mosnang.ch eingesehen werden. Sie können ihre Bemerkungen direkt über das Mitwirkungstool mitteilen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Ratsschreiberin Michelle Brunner (Tel. 071 982 70 77 / michelle.brunner@mosnang.ch) gerne zur Verfügung

Mitteilungsblatt vom 24. Januar 2025

Baureglement und Zonenplan – Mitwirkung

Der Gemeinderat hat im Herbst 2024 die Rahmennutzungsplanung zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Von 21. Februar bis 21. Mai 2025 besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung für die interessierte Bevölkerung. Für spezifische Fragestellungen werden Fragestunden angeboten.

Basierend auf den unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeiteten Grundlagen der Ortsplanungsrevision hat sich eine Arbeitsgruppe ab Sommer 2023 mit der Überarbeitung der Zonenplanung und der Erarbeitung eines neuen Baureglements befasst. In mehreren Arbeitssitzungen hat die Arbeitsgruppe Lösungsansätze und Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat erarbeitet. Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitarbeitenden des beauftragten Ortsplanungsbüros, einem erfahrenen Baujuristen, Bauverwalter Mario Schönenberger, Ratsschreiberin Michelle Brunner sowie Gabriel Länzlinger und Renato Truniger als Vertretung aus dem Gemeinderat. 

Der Gemeinderat hat die vorliegenden Unterlagen Ende September 2024 genehmigt. Da die kantonale Vorprüfung erfahrungsgemäss lange dauert, wurde die Mitwirkung der interessierten Bevölkerung auf das Frühjahr 2025 festgelegt. Die erarbeiteten Unterlagen wurden der interessierten Bürgerschaft an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 11. Februar 2025 im Oberstufenzentrum Mosnang vorgestellt. Eine Vorstellung der ganzen Planungsinstrumente hätte den Rahmen des Anlasses gesprengt, so beschränkte sich der federführende Raumplaner Jonathan Graf auf die Erläuterungen, was sich beim Zonenplan formell und materiell geändert hat und wie das neue Baureglement inhaltlich aufgebaut wurde.

Mitwirkung und Fragestunden
Vom 21. Februar bis 21. Mai 2025 besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung. Die Unterlagen für die Mitwirkung können auf www.mitwirkenmosnang.ch eingesehen werden. Sie können ihre Bemerkungen direkt über das Mitwirkungstool mitteilen. Für spezifische Fragestellungen werden Fragestunden angeboten. Eine erste Möglichkeit dazu besteht am Mittwoch, 19. März 2025. Ab 14.00 Uhr stehen Ihnen Raumplaner Jonathan Graf und Gemeindepräsident Renato Truniger für konkrete Erläuterungen zur Verfügung. Damit die Fragestunden geplant werden können, bitten wir Sie, sich für einen Termin bei Ratsschreiberin Michelle Brunner (Tel. 071 982 70 77 / michelle.brunner@mosnang.ch) anzumelden. Sie steht Ihnen auch bei allgemeinen Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.

Mitteilungsblatt vom 21. Februar 2025

Verlängerung Planungszone

Mit Beschluss vom 9. Februar 2022 erliess der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Totalrevision der Ortsplanung zur Sicherung der notwendigen Auszonungen auf mehreren Grundstücken eine Planungszone nach Art. 42 ff.  des Planungs- und Baugesetzes (PBG). In der Zwischenzeit haben Gemeinderat und Verwaltung die verschiedenen Unterlagen der Ortsplanungsrevision (Richtplan, Zonenplan, Baureglement) ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat im Herbst 2024 die Rahmennutzungsplanung zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet und der Bürgerschaft an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt (siehe Titelseite). Gemäss PBG kann eine Planungszone um 2 Jahre verlängert werden, wenn Rechtsmittel hängig sind oder andere triftige Gründe vorliegen. Die Totalrevision der Bau und Zonenordnung ist zurzeit noch im Gang. Um die Planungszone als Sicherungsmittel für die Auszonungen aufrechtzuerhalten, hat der Gemeinderat die Planungszone entsprechend verlängert. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Mitteilung. 

Mitteilungsblatt vom 21. Februar 2025

Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung zur Rahmennutzungsplanung

Im Herbst 2024 hat der Gemeinderat die Unterlagen zur Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, genehmigt und zur Mitwirkung verabschiedet. Die Mitwirkung der Bevölkerung dauerte vom 21. Februar bis 21. Mai 2025. Während dieser Zeit sind einige Rückmeldungen eingegangen. In Zusammenarbeit mit den beauftragten Raumplanern werden die Rückmeldungen nun ausgewertet und in der Arbeitsgruppe bzw. im Gemeinderat das weitere Vorgehen festgelegt.

Mitteilungsblatt vom 13. Juni 2025

Kommunaler Richtplan – Kenntnisnahme Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Die Gemeinde Mosnang beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit intensiv mit der Revision der Ortsplanung. Im Juli 2025 hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die eingereichten Unterlagen zur kommunalen Richtplanung geprüft und an die Gemeinde zurückgesandt. Aus der Stellungnahme geht unter anderem hervor, dass eine Einzonung der Gebiete Hulftegg sowie Chrüzegg in eine Intensiverholungszone nicht in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso wird mitgeteilt, dass auch für die Errichtung einer Kleindeponie vom Typ A auf dem Gemeindegebiet keine Genehmigung in Aussicht gestellt wird. Die Rückmeldung des AREG wird nun in die weitere Bearbeitung der Ortsplanungsrevision – insbesondere in die Ausarbeitung der Zonenplanung – einfliessen.

Mitteilungsblatt vom 22. August 2025

Gemeinderat beantragt Anpassung des kantonalen Richtplans

Im Hinblick auf die nächste Anpassung des kantonalen Richtplans hat der Gemeinderat Mosnang den Antrag eingereicht, die Gemeinde Mosnang im Richtplanblatt S11 (Siedlungsgebiet) nicht länger als «Auszonungsgemeinde» zu bezeichnen und aus der Liste der Gemeinden mit provisorischem Siedlungsgebiet zu streichen.

Nach dem kantonalen Richtplan (Stand seit 2017) wird die Gemeinde Mosnang im Richtplanblatt S11 (Siedlungsgebiet) in der Liste der Gemeinden mit provisorischem Siedlungsgebiet geführt und damit als sogenannte Auszonungsgemeinde bezeichnet. Gemeinden mit einem Kapazitätsindex von weniger als –6 % haben ihr Baugebiet zu reduzieren. 

Gemäss Gemeindeportrait 2017 wurde für die Gemeinde Mosnang ein Kapazitätsindex von –8.9 % berechnet. Damit hat sie eine Bauzonenfläche von 1.1 ha auszuzonen. Diese Einstufung beruht auf den Bevölkerungszahlen bis 2016. Im Sommer 2025 orientierte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Gemeinden über die Aktualisierung der Raum+-Daten. Diese werden als Grundlage für die Siedlungsgebietsdimensionierung sowie der Bauzonendimensionierung im kantonalen Richtplan verwendet.

Der aktualisierte Kapazitätsindex (2025) für Mosnang beträgt –4.7 %. Damit steigt dieser über den Schwellenwert von –6 %, wodurch mit dem neuen Wert für Mosnang ein definitives Siedlungsgebiet resultiert und die Eigenschaft als Auszonungsgemeinde dahinfällt.

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde ist weit fortgeschritten. Für das bevorstehende öffentliche Auflageverfahren ist es wesentlich, dass die Zonenplanung auf aktuellen, nachvollziehbaren und rechtssicheren Grundlagen  beruht. Insbesondere Auszonungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte dar und müssen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein. Da die Auszonungen auf  veralteten Zahlen aus dem Jahr 2017 basieren, erachtet der Gemeinderat diese Anforderungen als nicht mehr erfüllt. Mit dem überholten Stand der relevanten Grundlagen lassen sich die Auszonungen rechtlich nicht mehr begründen.

Vor dem Hintergrund der aktualisierten Datengrundlagen hat der Gemeinderat eine Anpassung der bisherigen Einstufung beantragt. Mit der im 2026 anstehenden, planmässigen Überprüfung des Richtplans und der Berichterstattung über die Richtplanung an den Kantonsrat bietet sich aus der Sicht des Gemeinderates ein idealer Zeitpunkt an.

Mitteilungsblatt vom 20. März 2026