Balkonerweiterung an Wohnhaus (Vers.-Nr. 1949) mit integrierter Photovoltaikanlage
Auflagefrist
29. April bis 12. Mai 2026
Einsprache
Gemäss Art. 153 ff PBG sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung dem Gemeinderat, Hinterdorfstrasse 6, 9607 Mosnang einzureichen. Daraus muss ersichtlich sein, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.
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