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02.09.2026

Kommunales Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe

Wo gilt aktuell ein Feuerverbot? Hier finden Sie die Detailinformationen.


Regionaler Führungsstab Toggenburg

Entgegen der Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbotes in Wald und Waldesnähe vom 2. September 2026, 12.00 Uhr hat der regionale Führungsstab den Gemeinden im Toggenburg und Neckertal empfohlen, das am 26. Juni 2026 verordnete Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe aufrechtzuerhalten.


Die Begründung liegt in den Empfehlungen der Naturgefahrenspezialisten des regionalen Führungsstabs: Einerseits ist für die nächsten Tage weiterhin trockenes und warmes Wetter prognostiziert, andererseits sind die Wälder weiterhin stark ausgetrocknet zudem haben die Bäume aufgrund der vergangenen Trockenheit viel zu früh ihre Laubblätter abgeworfen.

Die Gefahr von Wald und Flurbränden im Toggenburg und Neckertal ist nach wie vor als gross einzuschätzen.

Deshalb ist nach wie vor verboten:

- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern);
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren;
- das Abbrennen von Feuerwerk;
- das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Der Regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.

Gemeinderat Mosnang 

Mit Beschluss vom 26. Juni 2026 erliess der Gemeinderat Mosnang ein kommunales Feuerverbot für das Gebiet der Politischen Gemeinde Mosnang. Das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe (200 m) wurden ab sofort und bis auf Widerruf verboten. 

Mit Wirkung ab 17. Juli 2026 erliess der Kanton St.Gallen für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Der kantonale Erlass ging dem kommunalen Feuerverbot vor. Der Gemeinderat Mosnang hob deshalb den kommunalen Beschluss auf. Bis zu diesem Zeitpunkt galt das kantonale absolute Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet. 

Inzwischen hat der Kanton St.Gallen die aktuelle Gefahrenlage überprüft und festgestellt, dass sich die Situation innerhalb des Kantonsgebiets regional deutlich unterscheidet. Insbesondere bestehen Unterschiede bei den Niederschlagsmengen sowie hinsichtlich des Einflusses des Föhns. Ein einheitliches kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe kann deshalb nicht länger aufrechterhalten werden. Der Kanton St.Gallen hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe mit Wirkung per 2. September 2026, 12.00 Uhr, auf. In Regionen, in denen kommunale Feuerverbote bestehen, bleiben diese weiterhin gültig. Zudem steht es den Gemeinden frei, bei entsprechender Gefahrenlage eigene Feuerverbote zu erlassen. 

Die Gemeinde Mosnang hat die aktuelle Situation auf ihrem Gemeindegebiet erneut beurteilt. Dabei wurde festgestellt, dass die Gefahr von Wald- und Flurbränden weiterhin als hoch einzuschätzen ist. 

Auch der Regionale Führungsstab Toggenburg (RFS Toggenburg), insbesondere der Fachbereich Naturgefahren, beurteilt die aktuelle Gefahrenlage nach eingehender fachlicher Prüfung als weiterhin erheblich. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erachtet es der RFS Toggenburg als gerechtfertigt, das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 m) in den Toggenburger und Neckertaler Gemeinden aufrechtzuerhalten. 

Der Gemeinderat Mosnang erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art 101 Abs. 2 VRP folgende Allgemeinverfügung:

Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Mosnang ist im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.