
Die Gemeinde Lütisburg prüft einen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil und hat den drei weiteren Verbandsgemeinden einen Vorschlag für einen vorzeitigen Austritt unterbreitet. Damit hat sich die Ausgangslage für das geplante Projekt «Sanierung mit Erweiterung» grundlegend verändert. Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil hat deshalb entschieden, die für den 29. November 2026 vorgesehene Abstimmung sowie die geplanten Informationsveranstaltungen zu verschieben. Zunächst müssen die drei Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang und Neckertal die Austrittsanfrage prüfen und über das weitere Vorgehen befinden.
Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier: Medienmitteilung vom 21. August 2026
Das Projekt «Sanierung mit Erweiterung» des Hallenbads Bütschwil geht in die nächste politische Phase. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes hat die Abstimmungsfrage verabschiedet und beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der vier Zweckverbandsgemeinden für die Volksabstimmungen vom 29. November 2026 einen Ausführungskredit von 23,23 Millionen Franken.
Nachdem sich der Verwaltungsrat Ende Mai 2026 nach einer umfassenden Interessenabwägung für die Variante «Sanierung mit Erweiterung» ausgesprochen hat, steht nun der nächste Meilenstein im Projekt an. Mit der Genehmigung der Abstimmungsfrage und des beantragten Ausführungskredits werden die politischen Vorbereitungen für die Volksabstimmung vom 29. November 2026 eingeleitet. Den Stimmberechtigten in den vier Verbandsgemeinden wird dabei folgende Frage unterbreitet: «Wollen Sie dem Ausführungskredit in der Höhe von CHF 23'230'000.- für die Sanierung mit Erweiterung des Hallenbads Bütschwil zustimmen?»
Der beantragte Ausführungskredit berücksichtigt neben den berechneten Projektkosten von rund Fr. 20,2 Mio. eine Baukostenreserve von 15 %. Die Aufteilung der Kosten auf die vier Verbandsgemeinden erfolgt gemäss dem Kostenverteiler des Zweckverbandes: Bütschwil-Ganterschwil Fr. 12'695'195.00, Mosnang Fr. 5'047'879.00, Lütisburg Fr. 2'794'569.00 und Neckertal Fr. 2'692'357.00.
Zwischen den Sommer- und Herbstferien wird der Verwaltungsrat die Bevölkerung mit verschiedenen Informationsveranstaltungen umfassend über das Projekt informieren. Ziel ist es, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung am 29. November 2026 zu bieten. Mit der «Sanierung mit Erweiterung» soll das Hallenbad nicht nur umfassend technisch und energetisch erneuert, sondern gleichzeitig gezielt an die künftigen Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen angepasst werden. Neben der Sanierung sind die Vergrösserung der Wasserfläche und die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für Schulschwimmen, Vereine, Schwimmkurse und den öffentlichen Badebetrieb die Kernstücke des Projekts.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Vorlage eine nachhaltige Investition in die Zukunft der Region darstellt. «Mit dem Hallenbad investieren wir in die Sicherheit unserer Kinder, in den Vereinssport, in die Gesundheit und in die Lebensqualität des gesamten Toggenburgs. Nun freuen wir uns darauf, das Projekt der Bevölkerung vorzustellen und gemeinsam über seine Zukunft zu diskutieren.», hält der Verwaltungsrat fest.
Verwaltungsrat Zweckverband Hallenbad Bütschwil
Mitteilungsblatt vom 21. August 2026
Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Betrieb zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes will diese notwendige Sanierung als ganzheitliches Sanierungs- und Erweiterungsprojekt umsetzen und damit die Chance nutzen, ein echtes «Familienbad Toggenburg» für alle zu schaffen. Da sich die vier Verbandsgemeinden bis heute nicht über den Kostenschlüssel einigen konnten, wurde in einem Mediationsverfahren versucht, eine politisch vertretbare Aufteilung der Betriebs- und Investitionskosten zu finden.
Der Verwaltungsrat will das Hallenbad Bütschwil sanieren und zu einem attraktiven «Familienbad Toggenburg» für Jung und Alt weiterentwickeln. Dies kann nur mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt realisiert werden. Denn bei einer reinen Sanierung würde lediglich die gesamte Technik im Untergeschoss ersetzt, obwohl das Gebäude ohnehin erweitert werden müsste, da das Gebäudevolumen für die heutige Technik nicht mehr ausreicht. Für den Badegast ergäbe sich somit kein erkennbarer Mehrwert, da das Erdgeschoss und der Badebereich nicht modernisiert würden. Die vorgeschlagene Erweiterung sieht eine Vergrösserung der Wasserfläche durch ein Multifunktionsbecken mit Hubboden, einen neuen Kinderplansch und Sprudelbereich sowie die Erneuerung der Wasserrutschbahn vor. Zudem soll die gesamte Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, was die laufenden Energiekosten nachhaltig senken würde. Trotz Erweiterung der Wasserfläche um 40 % bleibt der Energie und Frischwasserbedarf dank der neuen Wasseraufbereitungsanlage gleich. Der Verwaltungsrat rechnet mit Investitionskosten von rund 13 Mio. CHF.
Neuer Kostenteiler für Investitions und Betriebskosten
Im Rahmen des Mediationsverfahrens hat der Zweckverband versucht, einen für alle vier Trägergemeinden politisch vertretbaren Kostenteiler für das geplante Sanierungs- und Erweiterungsprojekt zu finden. Während drei der vier Verbandsgemeinden mit der neuen Zweckverbandsvereinbarung einverstanden sind und ein nachhaltiges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt anstreben, wollte der Gemeinderat Lütisburg bisher nur ein reines Sanierungsprojekt realisieren. Als mögliche Lösung wurde im Mediationsverfahren ein neuer Kostenteiler für die Investitionskosten und die ungedeckten Betriebskosten erarbeitet. Dabei würde der Kostenteiler für die Verbandsgemeinden wie folgt angepasst: Bütschwil-Ganterschwil 58 % (bisher 54 %), Mosnang 24 % (bisher 25 %), Lütisburg 7 % (bisher 14 %), Neckertal 11 % (bisher 2/3 der Bevölkerung von Oberhelfenschwil mit 7 %). Die prozentualen Verschiebungen im nun vorliegenden Vorschlag des Verwaltungsrates berücksichtigen die Fusion von Oberhelfenschwil mit der Gemeinde Neckertal und die Bereitschaft von Bütschwil, seine Vorteile als Standortgemeinde mit einem etwas höheren Anteil abzugelten. Dies würde bedeuten, dass sich Lütisburg zum Preis eines reinen Sanierungsprojektes am Sanierungs- und Erweiterungsprojektes beteiligen kann. Mit dieser Lösung schafft der Verwaltungsrat die Voraussetzungen für die notwendige Zustimmung in allen vier Verbandsgemeinden. Die definitiven Investitionsbeiträge können erst berechnet werden, wenn die möglichen Beiträge von weiteren Gemeinden bekannt sind.
Nächste Schritte auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen. Das Interesse der Bevölkerung am heutigen Hallenbad Bütschwil und an der Weiterentwicklung zu einem «Familienbad Toggenburg» ist riesig.
Nächste Schritte auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen. Das Interesse der Bevölkerung am heutigen Hallenbad Bütschwil und an der Weiterentwicklung zu einem «Familienbad Toggenburg» ist riesig.
Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist deshalb überzeugt, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der vier Verbandsgemeinden mit dem vorliegenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt ein attraktives Gesamtpaket zur Abstimmung vorlegen zu können. Aus seiner Sicht bietet sich jetzt die einmalige Chance, mit etwas Mut und Weitsicht ein zukunftsweisendes und attraktives «Familienbad Toggenburg» für uns und die nächsten Generationen auf den Weg zu bringen.
Zweckverband Hallenbad Bütschwil
Mitteilungsblatt vom 4. Oktober 2024