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Hallenbad Bütschwil

Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Hallenbad Bütschwil hat entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Ende November 2026 die Variante «Sanierung mit Erweiterung» zur Abstimmung vorzulegen. 

Stellungnahme Gemeinderat vom 1. Juni 2026

Der Gemeinderat Mosnang misst dem Hallenbad Bütschwil eine zentrale Bedeutung für die gesamte Region bei. Das Hallenbad ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und wird von Schulen, Vereinen, Familien sowie zahlreichen Einzelpersonen genutzt.

Von besonderer Bedeutung ist das Hallenbad für das Schulschwimmen. Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Lehrplans Volksschule und umfasst Wassergewöhnung, Sicherheit im Wasser, Schwimmtechnik sowie allgemeine Bewegungsförderung. Für die Erfüllung dieses Bildungsauftrags ist eine geeignete und regelmässig nutzbare Hallenbadinfrastruktur notwendig.

Aufgrund der geografischen Lage, der guten Erreichbarkeit sowie der bestehenden Schulorganisation ist das Hallenbad Bütschwil für die Schule Mosnang der zentrale und realistisch nutzbare Standort. Ohne ein Hallenbad in Bütschwil könnte der Schwimmunterricht nur mit erheblichem organisatorischem, zeitlichem und finanziellem Mehraufwand durchgeführt werden – teilweise wäre dies im heutigen Umfang kaum mehr möglich.

Das Hallenbad erfüllt daneben auch für Vereine, den Freizeitsport und Familien eine wichtige Funktion. Das bestehende Angebot stösst jedoch zunehmend an seine Grenzen. Gleichzeitig ist die Infrastruktur in die Jahre gekommen. Technische Anlagen, Gebäudeteile und betriebliche Einrichtungen müssen dringend erneuert werden, damit ein langfristiger und sicherer Betrieb weiterhin möglich bleibt. Eine reine Minimalvariante würde zwar einzelne Probleme kurzfristig lösen, die grundlegenden Herausforderungen jedoch nicht nachhaltig beheben.

Der Gemeinderat ist deshalb überzeugt, dass die notwendige Sanierung mit einer gezielten Erweiterung verbunden werden soll. Die Projektunterlagen halten ausdrücklich fest, dass die Sicherstellung des Schwimmbetriebs inklusive Schulschwimmen ein zentrales Ziel des Projekts ist. Gerade die Variante «Sanierung mit Erweiterung» schafft dabei einen zusätzlichen und nachhaltigen Mehrwert für die gesamte Region.

Die geplante Erweiterung verbessert die Bedingungen für Schulen, Vereine und die breite Bevölkerung deutlich. Insbesondere das vorgesehene Hubbodenbecken bietet ideale Voraussetzungen für Schulschwimmen, Kursangebote und weitere Nutzungen. Dadurch entstehen flexiblere und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten für unterschiedliche Alters- und Anspruchsgruppen. Gleichzeitig kann die Infrastruktur besser ausgelastet werden.

Aus Sicht des Gemeinderats führt deshalb gerade die Kombination von Sanierung und Erweiterung zu einem deutlich besseren Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Wenn ohnehin umfassend investiert werden muss, soll eine Lösung umgesetzt werden, die langfristig Nutzen bringt und den heutigen sowie zukünftigen Bedürfnissen gerecht wird. Eine zukunftsorientierte Erweiterung erhöht die Attraktivität des Hallenbads und stärkt die Region nachhaltig.

Ein weiteres Zuwarten macht die Situation nicht einfacher und verursacht langfristig höhere Kosten. Die notwendigen Investitionen fallen früher oder später ohnehin an. Deshalb soll jetzt eine Lösung umgesetzt werden, die nicht nur den Weiterbetrieb sichert, sondern das Hallenbad gezielt weiterentwickelt.

Der Gemeinderat Mosnang spricht sich deshalb für den Erhalt des Hallenbades Bütschwil aus. Eine Sanierung mit einer sinnvollen Erweiterung soll zu einer langfristigen und attraktiven Lösung für die Bevölkerung der Region beitragen.

Medienmitteilung Verwaltungsrat vom 29. Mai 2026

Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Hallenbad Bütschwil hat entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Ende November 2026 die Variante «Sanierung mit Erweiterung» zur Abstimmung vorzulegen. Damit soll das Hallenbad nicht nur umfassend erneuert, sondern auch gezielt auf die zukünftigen Bedürfnisse von Schulen, Vereinen, Familien und der gesamten Region ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Sanierung mit Erweiterung sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch im Hinblick auf die Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer die richtige und zukunftsfähigere Lösung darstellt.

Mit diesem wegweisenden Entscheid nutzt der Verwaltungsrat die einmalige Chance, um mit Mut und Weitsicht ein attraktives und zukunftsgerichtetes «Familienbad Toggenburg» für die gesamte Region und kommende Generationen zu schaffen. Sollte die Vorlage nicht in allen vier Zweckverbandsgemeinden angenommen werden, ist vorgesehen, in der ersten Jahreshälfte 2027 ein reines Sanierungsprojekt zur Abstimmung zu bringen. 

Die ganze Medienmitteilung finden Sie hier: Medienmitteilung vom 29. Mai 2026

Hallenbad Bütschwil – Gemeinderäte sagen JA zur neuen Zweckverbandsvereinbarung

Das im Jahr 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Badebetrieb zu gewährleisten. Grundlage für die Verteilung der Investitions- und Betriebskosten ist die neue Zweckverbandsvereinbarung. Nach der Verabschiedung durch eine ausserordentliche Delegiertenversammlung Mitte Dezember 2025 haben die Gemeinderäte der vier Zweckverbandsgemeinden dieser Vereinbarung zugestimmt. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann diese anschliessend vom Kanton geprüft und genehmigt werden.

Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung beinhaltet einen neuen Kostenteiler, der sich zwar an der Einwohnerzahl orientiert, aber auch die besondere Situation der  Standortgemeinde Bütschwil-Ganterschwil und der Gemeinde Neckertal berücksichtigt. Sie regelt die Verteilung der Betriebs- und Investitionskosten und bildet somit die Grundlage für die in der zweiten Hälfte 2026 geplanten Abstimmungen über das Erweiterungs-/Sanierungsprojekt  in den vier Verbandsgemeinden. 

Auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Ursprünglich plante der Zweckverband, die Wasserfläche mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt an die gestiegene Nachfrage anzupassen. Aktuell  wird jedoch auch eine Variante ohne Erweiterung der Wasserfläche, also eine Totalsanierung, ausgearbeitet. Dieses Sanierungsprojekt umfasst die Totalsanierung der Technik und der Heizung sowie die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs, der Wasserrutschbahn sowie des Gastro- und Eingangsbereichs. Nach Konsultationen der verschiedenen Anspruchsgruppen wird der Verwaltungsrat entscheiden, welches der beiden Projekte – «Sanierungs- und Erweiterungsprojekt» oder «Totalsanierungsprojekt» – er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung vorlegen wird.

Zweckverband Hallenbad Bütschwil 


Mitteilungsblatt vom 20. Februar 2026

Hallenbad Bütschwil aktualisiert bisheriges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt und prüft auch eine Totalsanierung

Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend erneuert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Weiterbetrieb zu gewährleisten. Ursprünglich wollte der Zweckverband diese Chance nutzen, um mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt die Wasserfläche der gestiegenen Nachfrage anzupassen. Um eine aktuelle und ausgewogene Diskussions- und Entscheidungsgrundlage sicher zustellen, hat der Verwaltungsrat an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung einen Projektierungskredit von Fr. 125’000.00 beantragt. Damit soll das bestehende Sanierungs- und Erweiterungsprojekt aus dem Jahr 2017 aktualisiert und zusätzlich eine Variante einer Totalsanierung ohne Erweiterung der Wasserfläche ausgearbeitet werden. 

Auch aufgrund der langwierigen politischen Diskussionen rund um den neuen Kostenteiler für die vier Verbandsgemeinden und die möglichen Baukostenbeiträge von Nachbargemeinden hat sich der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Hallenbad entgegen seiner ursprünglichen Planung entschieden, auch ein reines Totalsanierungsprojekt ohne Erweiterung der Wasserfläche ausarbeiten zu lassen. Dieses Projekt wird neben der Totalsanierung der Technik auch weitere Bereiche wie die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs sowie des Gastro- und Eingangsbereichs beinhalten. Um eine möglichst realistische Vergleichsmöglichkeit zu erhalten, wird auch das bereits vorliegende Sanierungs- und Erweiterungsprojekt nochmals aktualisiert, da einige Aspekte und gesetzliche Vorgaben bei der ursprünglichen Planung vor acht Jahren noch kein Thema waren.

Etappierung dringender Erneuerungsprojekte
Die bestehende Wasseraufbereitung im Hallenbad Bütschwil erfüllt die umweltschutztechnischen Vorgaben des Amts für Umwelt schon länger nicht mehr. Im Zuge der Sommerrevision 2025 wird sie nun durch eine neue Elektrolyse-Aufbereitungsanlage ersetzt. Dieses Projekt wird räumlich dort umgesetzt, an dem die Anlage bei beiden Projektvarianten ohnehin installiert werden würde. Dank der innovativen Aufbereitungsanlage wird Chlor neu direkt vor Ort aus REO-Salz hergestellt, wodurch die Lagerung von Gefahrgut deutlich reduziert und der Einsatz von Rohstoffen aus der Schweiz ermöglicht wird. Das zweite separate Projekt umfasst die Erneuerung der beliebten, aber bereits über 30 Jahre alten Wasserrutschbahn. Diese wird ins Budget 2026 aufgenommen und soll während der Sommerrevision 2026 realisiert werden. 

Auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Das neue Totalsanierungsprojekt sowie das aktualisierte Sanierungs- und Erweiterungsprojekt sollen Ende 2025 vorliegen. Anschliessend erfolgt der Variantenentscheid durch den Verwaltungsrat und die Verabschiedung der finalen Version der neuen Zweckverbandsvereinbarung mit angepassten Kostenteilern. Dies ist nun möglich, da sich die Präsidenten der vier Verbandsgemeinden in der Zwischenzeit grundsätzlich über die Berechnungsgrundlage für den neuen Kostenteiler einigen konnten. Auch wenn die vier Gemeinderäte der Einigung, respektive dem definitiven Vertrag noch zustimmen müssen, so ist dies doch  schon ein starkes und zuversichtlich stimmendes Zeichen. Im Herbst sollen die letzten Detailbestimmungen final bereinigt werden. Schliesslich bildet die neue Zweckverbandsvereinbarung die Grundlage für die voraussichtlich Mitte 2026 stattfindenden Abstimmungen. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist überzeugt, mit dieser Massnahme eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten, um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Verbandsgemeinden ein ausgewogenes Projekt vorlegen zu können.

Mitteilungsblatt vom 11. Juli 2025

Vom Hallenbad Bütschwil zum Familienbad Toggenburg

Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Betrieb zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes will diese notwendige Sanierung als ganzheitliches Sanierungs- und Erweiterungsprojekt umsetzen und damit die Chance nutzen, ein echtes «Familienbad Toggenburg» für alle zu schaffen. Da sich die vier Verbandsgemeinden bis heute nicht über den Kostenschlüssel einigen konnten, wurde in einem Mediationsverfahren versucht, eine politisch vertretbare Aufteilung der Betriebs- und Investitionskosten zu finden. 

Der Verwaltungsrat will das Hallenbad Bütschwil sanieren und zu einem attraktiven «Familienbad Toggenburg» für Jung und Alt weiterentwickeln. Dies kann nur mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt realisiert werden. Denn bei einer reinen Sanierung würde lediglich die gesamte Technik im Untergeschoss ersetzt, obwohl das Gebäude ohnehin erweitert werden müsste, da das Gebäudevolumen für die heutige Technik nicht mehr ausreicht. Für den Badegast ergäbe sich somit kein erkennbarer Mehrwert, da das Erdgeschoss und der Badebereich nicht modernisiert würden. Die vorgeschlagene Erweiterung sieht eine Vergrösserung der Wasserfläche durch ein Multifunktionsbecken mit Hubboden, einen neuen Kinderplansch und Sprudelbereich sowie die Erneuerung der Wasserrutschbahn vor. Zudem soll die gesamte Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, was die laufenden Energiekosten nachhaltig senken würde. Trotz Erweiterung der Wasserfläche um 40 % bleibt der Energie und Frischwasserbedarf dank der neuen Wasseraufbereitungsanlage gleich. Der Verwaltungsrat rechnet mit Investitionskosten von rund 13 Mio. CHF. 

Neuer Kostenteiler für Investitions und Betriebskosten
Im Rahmen des Mediationsverfahrens hat der Zweckverband versucht, einen für alle vier Trägergemeinden politisch vertretbaren Kostenteiler für das geplante Sanierungs- und Erweiterungsprojekt zu finden. Während drei der vier Verbandsgemeinden mit der neuen Zweckverbandsvereinbarung einverstanden sind und ein nachhaltiges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt anstreben, wollte der Gemeinderat Lütisburg bisher nur ein reines Sanierungsprojekt realisieren. Als mögliche Lösung wurde im Mediationsverfahren ein neuer Kostenteiler für die Investitionskosten und die ungedeckten Betriebskosten erarbeitet. Dabei würde der Kostenteiler für die Verbandsgemeinden wie folgt angepasst: Bütschwil-Ganterschwil 58 % (bisher 54 %), Mosnang 24 % (bisher 25 %), Lütisburg 7 % (bisher 14 %), Neckertal 11 % (bisher 2/3 der Bevölkerung von Oberhelfenschwil mit 7 %). Die prozentualen Verschiebungen im nun vorliegenden Vorschlag des Verwaltungsrates berücksichtigen die Fusion von Oberhelfenschwil mit der Gemeinde Neckertal und die Bereitschaft von Bütschwil, seine Vorteile als Standortgemeinde mit einem etwas höheren Anteil abzugelten. Dies würde bedeuten, dass sich Lütisburg zum Preis eines reinen Sanierungsprojektes am Sanierungs- und Erweiterungsprojektes beteiligen kann. Mit dieser Lösung schafft der Verwaltungsrat die Voraussetzungen für die notwendige Zustimmung in allen vier Verbandsgemeinden. Die definitiven Investitionsbeiträge können erst berechnet werden, wenn die möglichen Beiträge von weiteren Gemeinden bekannt sind.

Nächste Schritte auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen. Das Interesse der Bevölkerung am heutigen Hallenbad Bütschwil und an der Weiterentwicklung zu einem «Familienbad Toggenburg» ist riesig. 
Nächste Schritte auf dem Weg zum «Familienbad Toggenburg»
Im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen. Das Interesse der Bevölkerung am heutigen Hallenbad Bütschwil und an der Weiterentwicklung zu einem «Familienbad Toggenburg» ist riesig. 
Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist deshalb überzeugt, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der vier Verbandsgemeinden mit dem vorliegenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt ein attraktives Gesamtpaket zur Abstimmung vorlegen zu können. Aus seiner Sicht bietet sich jetzt die einmalige Chance, mit etwas Mut und Weitsicht ein zukunftsweisendes und attraktives «Familienbad Toggenburg» für uns und die nächsten Generationen auf den Weg zu bringen.

Zweckverband Hallenbad Bütschwil 

Mitteilungsblatt vom 4. Oktober 2024