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01.10.2026

Ab sofort wieder Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe

Hier finden Sie die neusten Informationen betreffen Feuerverbot im Gemeindegebiet Mosnang.


Die niederschlagsarmen Wochen und das sonnige, heisse Wetter haben die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Die auffrischenden Winde in den vergangenen Tagen haben den Boden und die Streuschicht weiter ausgetrocknet. Der Waldboden und die Vegetation sind so stark ausgetrocknet, dass aus Sicht des Regionalen Führungsstabs Toggenburg wiederum eine akute Waldbrandgefahr herrscht. Der Kanton hat die Gefahr auf gross eingestuft.

Der Regionale Führungsstab Toggenburg beantragt den Erlass eines allgemeinen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe.

Der Gemeinderat Mosnang erlässt als Zirkulationsbeschluss gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art 101 Abs.2 VRP folgende Allgemeinverfügung:

1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Mosnang ist im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.

2. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.