AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für Fragen zu AHV, IV, Familienzulagen und weiteren Sozialversicherungen. Sie nimmt Anmeldungen entgegen, unterstützt bei Gesuchen und stellt den Kontakt zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) her.
Die Bearbeitung und Auszahlung der Leistungen erfolgt durch die SVA St.Gallen.